Berlin. (zv) Das in dieser Woche verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ermöglicht den Kommunen grundsätzlich den Erlass von Fahrverboten bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen. Dies könnte über 60 deutsche Städte betreffen, die selbst darüber entscheiden dürfen. Die Fahrverbote hätten weitreichende Auswirkungen für das Bäckerhandwerk, sagt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV): «Betroffen wären zahlreiche Lieferfahrzeuge sowie natürlich unsere Mitarbeitenden, die teilweise nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Politik und Autohersteller müssen nun zügig Lösungen finden, die sicherstellen, dass unsere Mitgliedsbetriebe weiterhin ihre Geschäfte und Kunden beliefern können und unsere Mitarbeitenden ihren Arbeitsplatz erreichen».
Der Zentralverband weist darauf hin, dass die Kommunen und Städte zwar die Möglichkeit zur Erlassung des Fahrverbots haben, diese jedoch auf Verhältnismäßigkeit prüfen und nicht zwingend umsetzen müssen. Es gibt Maßnahmen und Lösungswege, mit denen sich Schadstoffe spürbar reduzieren und Fahrverbote vermeiden lassen. Lange Übergangsfristen sind unabdingbar, da zahlreiche Lieferfahrzeuge von der Regelung betroffen wären. Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus klargestellt, dass es hinreichender Ausnahmen zum Beispiel für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen bedarf. «Die gemachten Fehler in der Automobilbranche dürfen nicht zulasten des Handwerks und der VerbraucherInnen gehen. Wir appellieren deutlich an Politik und Autohersteller, zügig Verantwortung zu übernehmen, und Alternativen zu prüfen und zu ergreifen, etwa Nachrüstungen. Die Kosten hierfür müssen von der Automobilindustrie übernommen werden», bekräftigt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben die politischen Parteien klar festgehalten, dass Fahrverbote vermieden werden sollen, so dass nun aus Sicht des Zentralverbands auch entsprechend gehandelt werden muss. Das Bäckerhandwerk bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Luftreinhaltung in deutschen Kommunen und Städten, weist jedoch auch auf die Notwendigkeit der vom Bundesverwaltungsgericht angemahnten Ausnahmeregelungen im Wirtschafts- und Anwohnerverkehr hin. Der Zentralverband wird sich bei der Ausarbeitung dieser Regelungen weiterhin klar positionieren und die Interessen des Bäckerhandwerks deutlich vertreten.
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