Berlin. (zv) Das Bäckerhandwerk fordert von der Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den deutschen Mittelstand über den Winter zu bringen. In einem Forderungspapier listet der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) jetzt Maßnahmen auf, die den Betrieben seiner Erfahrung nach wirklich helfen und ruft die Politik damit zum schnellen Handeln auf.
Das Bäckerhandwerk fordert seit Monaten konkrete Entlastungen für seine energieintensiven Betriebe – trotz Ankündigungen liegen bis heute jedoch keine konkreten Details oder verbindliche Beschlüsse der Bundesregierung zu einer Gas-, Strompreisbremse oder Härtefallregelung vor. Verbandspräsident Michael Wippler hat dafür kein Verständnis: «Die bisherigen Entlastungspakete und der Vorschlag der Expertenkommission bringen unseren Betrieben keine ausreichenden Entlastungen. Deutschland verliert wertvolle Zeit. Unsere Betriebe und ihre rund 250.000 Beschäftigten (Anm.d.Red.: 240.800 MA nach ZV-Angaben sowie 241.000 MA nach BMEL-Angaben) benötigen eine schnelle, parteiübergreifende und zielführende Strategie. Wir fordern kurzfristig einen Härtefallfonds für unsere Betriebe, mit dem schnell, effektiv und unbürokratisch Hilfen gewährt werden,» betonte Wippler auch gegenüber Bundesminister Robert Habeck für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Der bisherige Vorschlag der Expertenkommission weist aus Sicht des Bäckerhandwerks Lücken auf. So weist Geschäftsführer Dr. Friedemann Berg darauf hin, dass zwar rund 70 Prozent der Handwerksbäcker mit Gas backen, die übrigen Betriebe jedoch andere Energieträger nutzen. Diese sehen sich ebenfalls enormen Energiekosten ausgesetzt, für die jedoch bislang keine Hilfen vorgesehen seien: «Wir brauchen jetzt sowohl konkrete Details zur Gaspreisbremse, als auch eine ausgearbeitete Strompreisbremse, die in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.»
Konkret fordert der Zentralverband gemeinsam mit seinen Landesinnungsverbänden:
- Einrichtung eines Härtefallfonds bis Mitte November: Betriebe des Bäckerhandwerks müssen als Härtefall anerkannt werden, vor allem, wenn ihre Energieverträge geendet haben oder sie sich am Spotmarkt versorgen müssen – nur so können sie die gestiegenen Energiekosten stemmen. Zuschüsse müssen unbürokratisch und schnell bei den Unternehmen ankommen.
- Schließung der Entlastungslücke für Januar und Februar: Systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen und ihre Verkaufsstellen benötigen die vorgeschlagene Einmalzahlung für Dezember auch im Januar und Februar 2023.
- Gaspreisbremse von 5 ct/kWh: Systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen benötigen ab März 2023 eine gesonderte Gaspreisentlastung bis mindestens April 2024, um am Markt zu bestehen.
- Entlastung für Betriebe ohne Gasbacköfen: Auch Bäckereien, die mit anderen Energieträgern (zum Beispiel Öl) backen, benötigen angemessene Unterstützung, um ihren Betrieb fortsetzen zu können.
- Versorgungszwang: In einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren muss kurzfristig ein Versorgungszwang für Unternehmen geregelt werden, damit wirklich alle Betriebe neue Versorgungsverträge für Strom und / oder Gas erhalten (Foto: pixabay.com).
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