Berlin. (bmwi) Das Bundeskabinett hat in dieser Woche Maßnahmen beschlossen, mit denen Vorgaben der Digitalen Agenda 2014-2017 aus dem Einflussbereich des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt werden. Mit Blick auf die umstrittenen Änderungen im Telemediengesetz sagt Bundesminister Gabriel (BMWI) in einer Mitteilung: «Wir schaffen einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN. Jetzt können Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen. Denn heute ist es ein Grundbedürfnis, jederzeit und überall mobil und unkompliziert ins Internet zu kommen. Zudem setzen wir damit ein klares Zeichen für Innovation und Wachstum». Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) schaffe demnach Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Er stelle klar, dass sie für das Verhalten von Dritten in ihrem WLAN nicht haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachteten. Danach sei es ausreichend, wenn ein Betreiber sein WLAN angemessen gegen unberechtigten Zugriff sichert und sich die Zusicherung des Kunden eingeholt hat, keine Rechtsgutverletzung zu begehen. Eine Registrierung der Nutzer oder bestimmte Verschlüsselung des Netzes sei nicht vorgeschrieben. Die Bundesregierung will dadurch mehr öffentliche WLAN-Hotspots in deutschen Städten anstoßen, damit etwa Flughäfen, Cafés, Hotels oder Bürgerämter ihren Kunden und Gästen ihr WLAN anbieten.
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