Mannheim. (bgn) Lohnersatzleistungen müssen in die Steuererklärung: Jedem scheint es nicht bewusst zu sein, doch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) meldet alle an Versicherte ausgezahlten Lohnersatzleistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld an die jeweilige Finanzbehörde. Übermittelt werden die Steuer- Identifikationsnummer des Leistungsberechtigten sowie Höhe und Zeitraum der gewährten Leistung. Zahlt eine Krankenkasse im Auftrag der BGN die Lohnersatzleistungen aus, dann meldet sie ebenfalls an die Finanzbehörden. Wichtiger Hinweis: Jeder Steuerpflichtige muss diese erhaltenen Leistungen so oder so in der Steuererklärung aufführen.
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