Dienstag, 16. Juli 2024

Wink mit dem Zaunpfahl: Kartellwächter kritisieren Tengelmann

Bonn. (eb) «Bundeskartellamt gibt Übernahme von Jibi durch Bünting frei», heißt eine der jüngsten Meldungen des Bundeskartellamts, die uns nicht weiter interessieren würde – wäre da nicht ein Wink mit dem Zaunpfahl enthalten, der als Kritik an die Tengelmann Gruppe verstanden werden kann. Die hatte in dieser Woche verkündet, ihre Supermarkttochter Kaiser’s Tengelmann mit 451 Filialen, 15.958 Mitarbeitenden sowie 1,8 Milliarden Euro Netto-Umsatz zum 30. Juni 2015 an den Edeka-Verbund abzugeben. Vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung. Dass die nicht so einfach über den Tisch gereicht wird, lässt Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt ahnen, wenn er sagt: «Die heutige (Jibi/Bünting) Freigabe zeigt auch, dass es für kleinere Lebensmittel-Einzelhändler im Fall einer Veräußerung durchaus Alternativen zu Edeka oder Rewe gibt». Kurzum, die Kartellwächter halten den Tengelmann/Edeka-Deal nicht für unproblematisch, weshalb sie ein förmliches Hauptprüfverfahren einleiten dürften.