Hamburg. (eb) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) und der Diskonter Aldi Süd haben ihren Disput vor dem Landgericht Duisburg beigelegt und sich verglichen. Das heißt, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt und Aldi Sud weiterhin mit der Aussage werben darf, nach der der Diskonter sinngemäß den ganzen Tag Brot und Brötchen mittels seiner Automaten bäckt.
Beide Parteien hätten die Sache schriftlich für erledigt erklärt, sagte der scheidende Bäcker-Präsident Peter Becker während des Delegiertentags 2015 in Hamburg. Im Jahr 2010 hatte der Verband den Diskonter vor den Kadi zitiert und versuchte seither gerichtlich feststellen zu lassen, wann ein Bäcker ein Bäcker ist – oder besser: Wann ein Produkt bäckt oder nur gebräunt wird.
Peter Becker geht nach wie vor davon aus, dass die Anstrengung des wettbewerbsrechtlichen Verfahrens richtig gewesen sei. Es sei darum gegangen, ein Zeichen zu setzen. Auch wenn die Angelegenheit durch die Entwicklungen in der Branche überholt worden sei, stehe nach wie vor die Definitionsfrage im Raum, wer Bäcker und was Backen sei. In diesem Sinn werde sich der Verband auch weiter für das Bäckerhandwerk einsetzen. «Allerdings müssen wir auch ehrlich gegenüber uns und unseren Kunden sein», sagte Becker.
Nachtrag: Nichts anderes predigt der WebBaecker seit 2010 und hat dem nichts mehr hinzuzufügen – außer, dass das erwähnte «Zeichen» die breite Masse der Verbraucher wohl kaum verstanden hat. Auch würden wir uns gerne mal die Kostennoten ansehen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind.
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