Potsdam. (vzb) Rund ein Drittel der Bäcker und Backshops weist allergene Zutaten in losen Backwaren nicht ordnungsgemäß aus. Das hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) im September 2015 in einem Marktcheck herausgefunden. Und das, obwohl die LMIV Ende 2014 in Kraft getreten ist. Doch auch wenn Infos in schriftlicher Form fehlten oder unvollständig waren: In den meisten Fällen wusste das Verkaufspersonal in Bäckereien gut über die Inhaltsstoffe ihrer Backwaren Bescheid – ganz im Gegensatz zu Aufback-Stationen der Supermärkte oder Tankstellen.
Zwölf von 31 der getesteten Bäckereien und Backshops im Land Brandenburg haben sich noch nicht auf Allergiker eingestellt. «Schilder waren lückenhaft, Produktordner selbst vom Personal nicht auffindbar oder Hinweise am hinteren Thekenrand versteckt», sagt VZB-Lebensmittelexpertin Heidrun Franke. «In drei der getesteten Läden wusste das Verkaufspersonal nicht einmal von einer gesetzlichen Pflicht zur Kennzeichnung von Allergenen», unterstreicht die Expertin. Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung seien das schlechte Nachrichten für Allergiker.
Jedoch fanden die Testerinnen in knapp zwei Drittel der Fälle auch ohne Nachfrage ausreichend Information zu enthaltenen Allergenen in Brötchen, Kuchen und Co. Überwiegend nutzten die Händler dafür Schilder an der Ware, Aushänge oder Produktmappen.
«Am unteren Regalrand im Supermarkt oder am hinteren Brotregal beim Bäcker sind diese Schilder aber oft zu klein und nicht für jeden gut erkennbar», sagt Franke. «Außerdem finden Kunden Produktmappen mit Informationen zu den allergenen Zutaten nicht immer auf Anhieb, sondern erst auf Nachfrage beim Verkaufspersonal. Hier sollten die Händler noch nachbessern».
Positiv fiel auf, dass in den Supermärkten an den Backregalen zunehmend die kompletten Zutaten der Backwaren abgedruckt sind. «Allerdings müssten die, die Allergien auslösen können, durch Fettdruck oder Großbuchstaben deutlich hervorgehoben werden». Das hätten im VZB-Test aber nur fünf von neun Supermärkten gemacht.
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