Mannheim (bgn) Die gute Nachricht zuerst: In der gesetzlichen Unfallversicherung wird es auch künftig einen summarischen Lohnnachweis der Unternehmen geben, keine Einzelmeldungen. Dieses vereinfachte Verfahren, für dessen Erhalt sich die Berufsgenossenschaften eingesetzt haben, wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt. Allerdings werden sich die Unternehmen auf Verfahrensänderungen bei der elektronischen Entgeltmeldung – Stichwort DEÜV – vorbereiten müssen, schreibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Der Datenbaustein Unfallversicherung, konzipiert für die Prüfdienste der Rentenversicherung, ist fehlerhaft und wird zum Jahreswechsel 2015/2016 entfallen. Ersatzweise müssen Unternehmer im DEÜV-Verfahren ab dem 01. Januar 2016 eine «besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung» (UV-Jahresmeldung) an die Einzugsstellen abgeben. Ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren (UV-Meldeverfahren) wird ab 2017 eingeführt.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Unternehmen für eine Übergangszeit bis Ende 2018 den Jahreslohnnachweis sowohl elektronisch (DEÜV) und zusätzlich entweder in Papierform oder via Extranet der jeweiligen Berufsgenossenschaft erbringen.
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