Dienstag, 16. Juli 2024

Umsatzersatz im Lockdown II: Was ist ein Mischbetrieb?

Bremerhaven. (eb) Eine Lockdown-Umsatzersatz-Verordnung hat die Republik Österreich am 06. November ausgegeben. Die bezieht sich auf den zweiten Covid-19-Stillstand im Alpenland, der ähnlich wie in Deutschland ein Teil-Stillstand ist. Ähnlich wie in Deutschland besteht hier und da zudem die Gefahr, dass handwerkliche Bäckerei- und Konditoreibetriebe durch das Raster der umfangreichen Hilfen hindurch fallen könnten. Der Grund scheint in der Systematik der Wirtschaftszweige zu liegen – also dem Schema, dem die einzelnen Tätigkeitsbilder zugeordnet sind. Österreich sortiert aktuell nach dem Klassifikationssystem ÖNACE 2008, Deutschland nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ-2008. Beide bauen auf die NACE Revision 2 auf – die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006.

Wenn handwerkliche Bäckereien und/oder Konditoreien durch das engmaschige Netz an Hilfen zu fallen drohen, dann liegt dem irgendwo ein Verwaltungsakt zugrunde in dem Sinn, dass die Klassifikation, die für Bäckereien und Konditoreien vorgesehen ist, nicht mehr vollständig zutrifft. So kann ein falsches Bild entstehen. So kommt vielleicht das bundesdeutsche Bäckerhandwerk zu seiner Systemrelevanz, die im ersten Lockdown – unter dem Strich – im Schnitt minus 13 Prozent betrug. Im Vergleich zu anderen Branchen steht das Handwerk damit noch gut da. Doch wie gefährlich eine nicht mehr vollständig zutreffende Klassifizierung werden kann, erleben etliche Betriebe jetzt im zweiten Lockdown, in dem für die Planung von Hilfsgeldern selbstverständlich wieder die alpenländische ÖNACE 2008 respektive bundesdeutsche WZ-2008 herangezogen wird. Und Branchen, die im ersten Lockdown noch ihre Systemrelevanz betonten, wird im zweiten Lockdown nicht gleich die Luft ausgehen. Jedenfalls nicht nach Lesart einer verwaltungstechnischen Klassifizierung, die anderes aussagt und die Entwicklungen nicht widerspiegelt, in denen sich die Lebensmittelgewerke seit vielen Jahren befinden.

Spätestens bei einer erneuten NACE-Revision auf EU-Ebene werden die Akteure nachjustieren müssen, damit die eine und die andere Hilfe im nächsten Katastrophenfall nicht wieder haarscharf am Bedarf vorbei fließt. Soviel zu unserer Vermutung, weshalb wir gerade in Deutschland diese Lücke unerwartet vorfinden. Zumal der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks nach eigenen Angaben immer noch gute Kontakte zur Bundespolitik pflegt und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sich zum Jahreswechsel 2019/2020 noch einmal deutlich als Freund des Bäckerhandwerks positionierte.

In Österreich hat man die Unzulänglichkeiten der ÖNACE 2008 pragmatisch aus dem Weg geräumt, in dem von vornherein der Begriff der Mischbetriebe mit einbezogen wurde in die Überlegungen, wie eine Lockdown-Umsatzersatz-Verordnung Hilfsgelder weitgehend gerecht verteilen kann. Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, nach den Maßgaben dieser Verordnung ersetzt. Soll heißen: Macht eine Bäckerei 40 Prozent ihres Umsatzes mit der Sicherstellung der Versorgung und 60 Prozent mit dem angegliederten, nun behördlich geschlossenen Café, dann wird das Unternehmen die 60 Prozent Café-Umsatz zu 80 Prozent geltend machen können, sofern die (rein theoretisch …) 800.000 Euro nicht überschreiten – was die absolute Obergrenze an Ersatzansprüchen je Betrieb darstellt.

Österreich denkt schon einen Schritt weiter und diskutiert gerade, wie auch indirekt betroffene Branchen von Unterstützung profitieren können. Beispiel: Zwar erhält die Hotellerie Ersatzleistungen in Höhe von 80 Prozent des Umsatzes aus dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Doch was ist mit der Wäscherei, mit der das Hotel außerhalb der Pandemie immer gut und gerne zusammenarbeitet und ohne die sie gar nicht auskommt? Richtig. Spätestens beim dritten Lockdown wird man im Alpenland wissen, wie diese indirekte Abhängigkeit zu definieren ist und wie weit sie berücksichtigt werden kann. Hoffentlich gibt es keinen dritten Lockdown, doch darauf vorbereiten muss man sich schon.

Weiterführende Informationen zum Thema

Die Sachverhalte betreffen allein österreichische Angelegenheiten, doch geben sie auch Hinweise, was Deutschland bei seinen Corona-Hilfen nachbessern könnte. Alle drei WKÖ-Beiträge sind vom 06. November:

  • 80-Prozent-Umsatzzuschuss für Gastronomie und Hotellerie im Lockdown umgesetzt
  • WKÖ-Gewerbe und Handwerk fordert rasche Hilfe für alle vom Lockdown betroffenen Branchen
  • Umsatzersatz: Übersicht zur neuen Richtlinie inklusive FAQs des BMF (Foto: pixabay.com)