Offenburg. (stao) Bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung in den Betriebsräumen eines Ortenauer Backwarenherstellers ergaben sich hinsichtlich der hygienischen Zustände erhebliche Beanstandungen, heißt es aus dem Schwarzwald. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat daraufhin gegen den 49-jährigen verantwortlichen Qualitätsmanager und den 51-jährigen technischen Betriebsleiter des Backwarenherstellers den Erlass eines Strafbefehls wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz beantragt. Die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung stellten eine Kontaminierung der Produktionsräume mit Nagerkot, Nagerurin und Spinnweben fest. In den Räumen wurden unter anderem Weckmehl und Brösel als Zutat für eine Vielzahl von Backwaren hergestellt. Die Untersuchung der Backwaren durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ergab, dass die Backwaren für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet waren. Die Ermittlungen ergaben auch, dass die betroffenen Produktionsräume bewusst vor den Behörden verschleiert worden waren, um einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung zu entgehen. Die Strafbefehle wurden antragsgemäß durch das Amtsgericht Offenburg erlassen. Gegen die Verurteilung zu Geldstrafen von je 50 Tagessätzen haben beide Bäckerei-Mitarbeiter Einspruch eingelegt, schreibt die Staatsanwaltschaft Offenburg.
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