Dienstag, 16. Juli 2024
20170619-GELDSCHEINE

Stufenweise Anpassung des Mindestlohns – Handeln Sie proaktiv!

Isernhagen / Hannover. (ge) Seit der Einführung des Mindestlohns zum 01. Januar 2015 sind nun gut dreieinhalb Jahre vergangen. Mit der Einführung wurde auch gesetzlich vorgesehen, dass alle zwei Jahre eine Erhöhung in Abhängigkeit von der Entwicklung des monatlichen Tarifindexes möglich ist. Für das Jahr 2019 erfolgt nun – nach der ersten Anpassung von 8,50 Euro auf 8,84 Euro zum 01. Januar 2017 – die zweite Anpassung. Diese soll gemäß der Beratung der Mindestlohn-Kommission vom 26. Juni 2018 stufenweise erfolgen; die entsprechende Verordnung durch die Bundesregierung steht aktuell noch aus. Demnach schlägt die Kommission eine Anpassung in zwei Schritten vor: Zum 01. Januar 2019 soll eine Anhebung um 0,35 Euro auf 9,19 Euro und zum 01. Januar 2020 dann eine weitere Anpassung um 0,16 Euro auf 9,35 Euro erfolgen.

Auch wenn bis zum Jahresende noch fünf Monate Zeit sind, sollten Sie bereits damit beginnen sich auf eine mögliche Anpassung vorzubereiten. Welche Maßnahmen sind notwendig und sollten wann im Betrieb umgesetzt werden? Ist es letztendlich nur die Preisschraube, an der gedreht werden sollte? Oder kommen auch weitere Maßnahmen in Betracht?

Die Gehrke Econ Unternehmensberatung berät und unterstützt Sie bei Ihren Überlegungen rund um die Planung von Aktivitäten zum Thema Mindestlohnanpassung 2019/2020. Ihr Ansprechpartner Christian Bork ist unter Telefon 0511/70050-400 oder per E-Mail unter christian.bork@gehrke-econ.de für ein unverbindliches Erstgespräch erreichbar (Foto: pixabay.com).