Berlin. (eb) Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) werden die Finanzbehörden von sieben Bundesländern Kassensysteme ohne TSE bis zum 31. März 2021 nicht beanstanden. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein. Die Situation in den anderen neun Bundesländern sei unverändert: Laut Nichtbeanstandungsregelung müssen Kassensysteme hier bis zum 30. September entsprechend umgestellt sein und über eine zertifizierte, Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Der Verband hofft noch auf eine bundesweit einheitliche Regelung.
Wer Ende 2019, Anfang 2020 in der Kassenbranche nachfragte, wie es um die fristgerechte Aufrüstung der Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE bis zum 30. September 2020 bestellt ist, der erhielt schon früh die Einschätzung, dass das nicht zu schaffen sei. Bedingt durch die erste Phase der Pandemie wird das Ziel noch weiter in die Ferne gerückt sein. Wahrscheinlich ginge die viel diskutierte Nichtbeanstandungsregelung schnell und einvernehmlich zu erweitern.
Andererseits haben wir Ende 2019, Anfang 2020 eine denkwürdige Kassenbon-Debatte erlebt, die das Bäckerhandwerk möglicherweise beschädigt hat. Entsprechend gestört sind Kontakte in die Politik, zu Ämtern und Behörden. Es wird Entscheidungsträger geben, die sich die Qualität dieser Debatte gemerkt haben. Ganz gleich, wie das Ringen um eine bundesweite Regelung ausgeht: Das Bäckerhandwerk wird warten müssen.
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