Berlin. (eb) Mit MOSH und MOAH werden zwei unterschiedliche Gruppen chemischer Verbindungen bezeichnet, die im Mineralöl vorkommen. MOSH und MOAH wurden wiederholt in Lebensmitteln nachgewiesen. Als Quelle der Verunreinigung gelten häufig die verwendeten Verpackungsmaterialien aus Recyclingkarton oder die auf der Verpackung zum Einsatz kommenden Druckfarben auf Mineralölbasis, die durch Migrationsprozesse in die Lebensmittel übergehen. Allerdings können auch Maschinenöle aus dem Herstellungsprozess für Kontaminationen verantwortlich sein. Mittlerweile werden Lebensmittelverpackungen zumeist aus fabrikneuem Papier gefertigt. Dies gilt nicht für Sekundär- und Transportverpackungen. Dabei kann auch von benachbarten Verpackungen eine Kontamination ausgehen. Inzwischen werden unterschiedliche Barrierelösungen im Markt angeboten, die dies verhindern. Wichtig zu wissen: Für MOSH- und MOAH-Gemische liegen bislang keine Studien zur Toxizität nach oraler Aufnahme vor. Eine konkrete Risikoabschätzung für den Menschen ist daher bislang nicht möglich – weiß Wikipedia, dem die Beschreibung von MOSH und MOAH in diesem Absatz zusammenfassend entnommen ist.
Ein schwarzer Tag für den Verbraucherschutz?
«Alle Jahre wieder weisen gerade zur Weihnachtszeit Testinstitute und Medien auf die Mineralöl-Belastungen in unserem Essen hin,» schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer seiner jüngsten Mitteilungen. Demnach sei bekannt, dass seit vielen Jahren krebserregende Stoffe in Lebensmittel gelangten. Um so bedauerlicher sei, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. Dezember die Chance vertan habe, eine seit vielen Jahren diskutierte Regelung zu verabschieden und besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Oder nur eine Initiative zur Unzeit?
Hintergrund: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem Bundesrat am 16. Dezember die 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung zur Abstimmung vorgelegt und ist damit gescheitert (BR-Drucksache 390/22). Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatten dem Bundesrat empfohlen, der Verordnung zuzustimmen. Der Wirtschaftsausschuss hingegen empfahl, der Verordnung nicht zuzustimmen. Im Ergebnis hat der Bundesrat in seiner 1029. Sitzung am 16. Dezember 2022 beschlossen, der Verordnung nicht zuzustimmen mit der Begründung, auf europäische Initiativen warten zu wollen. Auf EU-Ebene werde dazu aber zeitnah nichts kommen, moniert das BMEL und kündigt weitere nationale Anstrengungen an.
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