Dienstag, 16. Juli 2024

Steuern und Abgaben: Welche Effekte Russland in Europa noch sieht

Berlin. (eb) Russlands Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz über die Sperrung von Mitteln und Eigentum ausländischer Rechtspersonen aus Staaten unterzeichnet, die Moskau mit Sanktionen belegen. Die Maßnahme betreffe ausländische Organisationen und Rechtspersonen, die aus dem Ausland gesteuert werden, berichtet die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer, Repräsentanz der Handels-Industriekammer der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz sehe unter anderem das Verbot von Finanztransaktionen vor. Nach der Verhängung von (Gegen-) Sanktionen seitens Russlands würden Mittel und Eigentum der besagten Rechtspersonen eingefroren. Laut Dokument – siehe weiter unten – können diese Einschränkungen greifen, wenn Länder durch ihre Handlungen die nationale Sicherheit Russlands gefährden. Allerdings dürften Betroffene weiterhin Finanzmittel auf Konten russischer Banken empfangen, Steuern zahlen sowie Renten, Stipendien, Sozialleistungen erhalten und nutzen. Letzteres gelte auch für das Gehalt, doch dürfe die Person davon nur bis zu 10.000 Rubel pro Familienmitglied im Monat ausgeben (1,00 RUB = 0,01 EUR). Das Gesetz vom 04. August 2023 steht auf dem russischen Regierungsserver im Format PDF zur Verfügung.

Russische Föderation setzt Doppelbesteuerungsabkommen aus

Mit zum Gesetzespaket dürfte die Aussetzung diverser Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gehören, die in dieser Woche mehr schlecht als recht durch den Blätterwald raschelte. Mehr zum DBA zwischen Russland und Deutschland finden Interessenten beim Bundesfinanzministerium. Die wichtigsten Bestimmungen aus dem DBA zwischen Russland und Österreich gibt es bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Aussetzung der Abkommen soll mehr als 30 Staaten betreffen.

Der Plan ist nicht neu. Schon im März warnte Germany Trade and Invest (GTAI) vor dem Ansinnen der russischen Regierung, die Doppelbesteuerungsabkommen mit westlichen Ländern auf Eis zu legen. Demnach unterbreiteten das Finanz- und das Außenministerium Präsident Wladimir Putin am 15. März 2023 den Vorschlag, die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den 60 Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, zeitweise einseitig auszusetzen. Als Quelle nennt GTAI die Wirtschaftszeitung Vedomosti. Mit diesem Schritt reagiere Russland laut GTAI auf die Einstufung als nicht-kooperatives Steuergebiet seitens der Europäischen Union vom 14. Februar 2023.

Hintergrund: Wegen sinkender Einnahmen auf Exporte fossiler Energieträger bei gleichzeitig steigenden Ausgaben für den Angriffskrieg gegen die Ukraine muss Russland dringend neue Einnahmequellen erschließen. Lokale Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, die noch immer in Russland tätig sind, kommen da gerade recht und müssen sich nach Inkrafttreten des genannten Gesetzespakets auf steuerliche Mehrbelastungen einstellen. Die Treue der westlichen Unternehmen zum russischen Markt honoriert der Gesetzgeber jedenfalls nicht. Der russische Staat weiß, dass sich die Unternehmen kaum auf eine Opferrolle zurückziehen können und aktuell ziemlich alleine dastehen. Eine bessere Gelegenheit für Russland, mit deren Hilfe den Krieg gegen die Ukraine zu finanzieren, wird sich kaum bieten.

Moskau zieht die Daumenschrauben zunehmend an

Wer zu spät kommt, den bestraft das Geschäftsleben. Wer am 24. Februar 2022 nicht wusste was er denken soll und welche Konsequenzen daraus unverzüglich abzuleiten sind, bekommt die Folgen zunehmend zu spüren. Viele Konzerne und Mittelständler hängen nach wie vor am einträglichen russischen Markt und hoffen, dass sich die gegenwärtige Situation irgendwie aussitzen lässt. Auf der anderen Seite kümmert das die russische Regierung wenig. Sie schickt sich an, das Eigentum von Unternehmen aus unfreundlichen Staaten systematisch im Wert zu drücken, unter Zwangsverwaltung zu stellen oder schlicht zu enteignen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind längst geschaffen, wie GTAI wie folgt nachweist:

Durch Zwangsverkäufe hätten in Russland tätige westliche Unternehmen schon Vermögenswerte bis zu 28,7 Milliarden Euro verloren, zitiert GTAI den Wirtschaftswissenschaftler Wladislaw Inosemzew. Russland habe trotz anders lautender offizieller Darstellung kein Interesse an einer Abwanderung westlicher Firmen. Die Kommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen verlangsame den Ausstiegsprozess bewusst. Pro Monat würden nur etwa zehn Genehmigungen erteilt, zitiert GTAI die Nowaja Gazeta. Seit März 2022 seien erst 200 Verkäufe mit einem Gesamtwert von rund 100 Milliarden US-Dollar abgeschlossen worden. Auf der Warteliste stünden aktuell gut 700 Antragsteller. Die Kommission gehe bei der Erteilung der Erlaubnis zum Rückzug einen wenig transparenten Weg und behandele die Firmen abhängig von ihrem Nutzen für die russische Wirtschaft. Die nun eingeleitete Aussetzung von Doppelbesteuerungsabkommen mit unfreundlichen Staaten lässt darauf schließen, dass Russland in Europa zwar noch den skizzierten Effekt sieht, im Großen und Ganzen aber weitere Brücken abzubauen bereit ist (Foto: pixabay.com).