Dienstag, 16. Juli 2024

Statt EKDP-Gießkanne: Mehr gezielte Hilfe wäre sinnvoll

Bremerhaven. (eb) Mit dem viel diskutierten Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) findet oft eine gewisse KUEBLL-Liste Erwähnung. Die bezieht sich auf den Anhang A des Merkblatts zum EKDP. Die KUEBLL-Liste führt anhand der NACE-Codes der Wirtschaftsklassifikationen WZ-2008 die Branchen auf, die am EKDP teilnehmen dürfen. Das offizielle Bäckerhandwerk geht irrtümlich davon aus, dass es zu diesem Kreis gehören muss, weil ihm schließlich zu Zeiten der Vorgängerregierung eine gewisse Systemrelevanz zugestanden worden war. Wie wir wissen, wurde zum Beispiel in Neuseeland selbst dem Osterhasen eine gewisse Systemrelevanz zugestanden, damit die Kinder am anderen Ende der Welt ruhig schlafen konnten.

Natürlich ist das Bäckerhandwerk energieintensiv. Doch verbraucht es nicht so viel Energie, wie es ursprünglich der Fall hätte sein müssen, um vom EKDP profitieren zu dürfen. Als das Programm ins Leben gerufen wurde, war immer nur von Energieerzeugern, der Schwerindustrie und anderen Kalibern die Rede – siehe «Bundesregierung beschließt Schutzschild für Unternehmen» vom 11. April. Für die backenden Branchen waren zu dieser Zeit nur andere Säulen gedacht: (a) ein KfW-Kreditprogramm zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, sowie (b) die Fortsetzung von erweiterten Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen.

Das Missverständnis wäre schnell aus dem Weg zu räumen gewesen, hätte sich der Kreis der Branchen, die vom Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) profitieren dürfen, nicht auf wundersame Weise vermehrt. Die Anlage A im EKDP-Merkblatt (Version 26. August 2022) zählt heute um die 100 Branchen nach NACE-Code. Aus der Lebensmittel verarbeitenden Wirtschaft sind dies folgende Gewerbezweige:

    1011    Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel),
    1012    Schlachten von Geflügel,
    1020    Fischverarbeitung,
    1031    Kartoffelverarbeitung,
    1032    Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften,
    1039    Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse,
    1041    Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine…),
    1042    Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten,
    1051    Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis),
    1061    Mahl- und Schälmühlen,
    1062    Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen,
     
    1072    Herstellung von Dauerbackwaren,
    1073    Herstellung von Teigwaren,
    1081    Herstellung von Zucker,
    1082    Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren),
    1085    Herstellung von Fertiggerichten,
    1086    Herstellung homogenisierter und diätetischer N.,
    1089    Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.,
    1091    Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere,
    1092    Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere,
    1104    Herstellung von Wermutwein und sonstigen …,
    1106    Herstellung von Malz,
    1107    Herstellung von Erfrischungsgetränken et cetera.

Möglich ist, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz irrtümlich auf eine Liste zurückgriff, mit der die Vorgängerregierung schon mal für Irritation sorgte – siehe «Umsatzersatz im Lockdown II: Was ist ein Mischbetrieb?» vom 10. November 2020. Da tauchte erstmals die Frage auf, weshalb gerade Mischbetriebe wie Bäckereien und Konditoreien Gefahr laufen, durch das Netz an Hilfen zu fallen – und kamen im Fazit bei der Systematik der Wirtschaftszweige an – also dem Schema, dem die einzelnen Tätigkeitsbilder zugeordnet sind. Dabei ist die Herstellung von Frischbackwaren (ohne Dauerbackwaren) in der bundesdeutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ-2008 gar nicht schwer zu finden. Sie trägt den NACE-Code 1071. Die Herstellung von Backwaren umfasst demnach die Produktion von (a) Brot und Brötchen sowie (b) die Erzeugung von feinen Backwaren. Gehören heute also Teigwaren, Dauerbackwaren und Süßwaren zu den Nutznießern des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP), dann ist schwer zu verstehen, weshalb die Erzeugung von Frischbackwaren nicht dazu gehört.

Möglich ist auch, dass die Frischbackwaren erzeugenden Betriebe in Deutschland zum Umstieg von fossilen Brennstoffen auf CO2-neutrale Technologien gedrängt werden sollen. Dafür stehen reichlich Tilgungs­zuschüsse von der KfW Förderbank bis zu 55 Prozent und Investitionszuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in gleicher Üppigkeit zur Verfügung. Hierfür müssen die Betriebe allerdings Kriterien erfüllen und ihre Zukunftsfähigkeit nachweisen. Wer den Klimaschutz ernst nimmt, wird von diesem Standpunkt kaum abrücken wollen – sollte dann in anderen Branchen aber nicht weniger verlangen, als derzeit von Bäckereien und Konditoreien erwartet wird (Foto: pixabay.com).