Hechingen. (kmz) In Deutschland sind rund 2,5 Millionen Kassen im Einsatz. Die KMZ Kassensystem GmbH schätzt, dass 2015 ungefähr 72 Prozent aller Bäcker bereits mit EDV-gestützten Systemen im Kassenbereich versorgt waren. Spätestens ab dem Jahreswechsel 2016/2017 müssen alle elektronischen Kassen die neue Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht «Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff», kurz GoBD, erfüllen.
Ab diesem Zeitpunkt verlangen Betriebsprüfer neben den Tagesendsummenbons auch Zugriff auf alle Einzeldaten. Das bedeutet, dass alle Buchungsdaten im Detail elektronisch unveränderbar vom Kassensystem aufgezeichnet und für mindestens zehn Jahre gespeichert werden müssen. Die Vollständigkeit der Daten muss über eine fortlaufende Nummer prüfbar sein, und die Daten müssen dem Betriebsprüfer in elektronisch auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Besonders Geschäfte, in denen überwiegend Barzahlungen erfolgen, etwa Bäckereien und Gastronomiebereiche, rücken verstärkt in den Fokus der Finanzbehörden.
Sascha Kaierle, Geschäftsführer KMZ Kassensystem, rät Bäckern und Gastronomen, sich ausführlich über die Änderungen bei ihrem Steuerberater zu informieren und beraten zu lassen. Selbstverständlich können sich Kunden auch auf das Fachwissen von KMZ und die daraus resultierende Beratung verlassen. Schon jetzt bekommt KMZ täglich drei bis vier Anfragen von Bäckern und Gastronomen bezüglich der Umstellung. Wichtig ist es, sich früh genug um die Umstellung zu kümmern, damit es am Ende des Jahres nicht zu einem Engpass kommt (Foto: pixabay.com).
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