Dienstag, 16. Juli 2024

Renaturierung: EU-Parlament bringt Naturschutzgesetz auf den Weg

Brüssel / BE. (eu) Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur mit knapper Mehrheit angenommen. Eine Abstimmung über die Ablehnung des Vorschlags der EU-Kommission wurde nicht angenommen (312 Stimmen für, 324 dagegen und 12 Enthaltungen).

Die Abgeordneten betonen, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt ist und die Risiken für die langfristige Ernährungssicherheit verringert. Sie unterstreichen, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der Europäischen Union vorschreibt noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindert.

Ziele für die Wiederherstellung der Natur bis 2030

Das Parlament betont, dass das neue Gesetz dazu beitragen muss, die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen, besonders den globalen Biodiversitätsrahmen der Vereinten Nationen von Kunming und Montreal. Die Abgeordneten befürworten den Kommissionsvorschlag, bis 2030 Maßnahmen zur Renaturierung für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen.

Renaturierung: Abgeordnete legen Position für Verhandlungen fest – 2023/07/12 – Foto: EP2023 – Frederic Marvaux
20230712-EP-MARVAUX

Das Parlament stellt fest, dass das Gesetz erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Ziele bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben.

Innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung müsste die Kommission eine etwaige Lücke zwischen dem Finanzbedarf für die Renaturierung und den verfügbaren EU-Mitteln bewerten und nach Lösungen zur Überbrückung dieser Lücke suchen, insbesondere durch ein spezielles EU-Instrument.

Zitat

Nach der Abstimmung erklärte der Berichterstatter César Luena aus Spanien: «Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und folgt dem wissenschaftlichen Konsens und den Empfehlungen zur Wiederherstellung der europäischen Ökosysteme. Landwirte und Fischer werden davon profitieren und es gewährleistet eine bewohnbare Erde für kommende Generationen. Unsere jetzt angenommene Position ist eine klare Botschaft. Jetzt müssen wir unseren Standpunkt in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten verteidigen und noch vor Ablauf der Legislaturperiode eine Einigung erzielen, um die erste Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in der Geschichte der EU zu verabschieden.»


Nächste Schritte

Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufzunehmen.

Hintergrund

Über 80 Prozent der europäischen Lebensräume befinden sich in einem schlechten Zustand. Die Kommission hat am 22. Juni 2022 eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen, um zur langfristigen Erholung der geschädigten Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen. Nach Ansicht der Kommission würde das neue Gesetz erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen, da jeder investierte Euro zu einem Nutzen von mindestens 8 Euro führen würde. Diese Rechtsvorschriften entsprechen den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, der Landschaft und der Ozeane, wie sie in den Vorschlägen 2 Absatz 1, 3, 2 Absatz 4 und 2 Absatz 5 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen (Grafik: pixabay.com).