Dienstag, 16. Juli 2024

Rechtsstreit beendet: OGH ordnet österreichisches Konspitz als Gattungsbezeichnung ein

Wien / AT. (eb) Der Kornspitz: ein Kleingebäck, eine Gattungsbezeichnung oder sogar ein Prinzip im Allgemeinen, das die Markenrechte vieler europäischer Unternehmen berühren kann? Falls es jetzt bei Ihnen «klingelt», erinnern Sie sich vielleicht an die Beiträge «EuGH trifft Entscheidung im Brötchen-Streit» von März 2014 sowie «Kornspitz Marken-Streit kommt vor den Obersten Gerichtshof» von Januar 2015.

Grundsätzlich und in aller Ausführlichkeit können wir Ihnen die Frage heute auch nicht beantworten, doch geht es nach den alpenländischen Medien, dann hat der Oberste Gerichtshof (OGH) der Republik Österreich jetzt gerade das seit Januar erwartete Urteil gefällt. Demnach ist die Marke Kornspitz in Österreich nicht mehr geschützt, sondern als Gattungsbezeichnung geadelt. Die neue Einordnung gelte nur für Österreich, nicht für andere Länder. Was die Backmischung und Teiglinge von Backaldrin angehe, bleibe der Hersteller jedoch auch künftig der einzige Erzeuger, der hierfür den Namen Kornspitz verwenden dürfe.

Wie das alpenländische «Volksblatt» schreibt, habe Backmittel-Unternehmer Peter Augendopler mit der Zurückweisung der Revision durch den OGH den Kampf «endgültig verloren». Das können wir nur bedingt nachvollziehen. Angesichts der Orientierung, die der OGH mit seinem Urteil gegeben hat, dürften die Verwerfungen am Kornspitz-Markt längst nicht so deutlich ausfallen, wie sie von manchen Markenrechtlern befürchtet wurden.