Berlin. (30.06. / bve) «Lebensmittelkennzeichnung im Außer-Haus-Markt» gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist ein wichtiges Thema für die im Food-Service-Markt tätige Ernährungsindustrie. Für Verantwortliche in Gastronomie und GV-Betrieben ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln eine wichtige Informationsquelle über eingesetzte Rohstoffe, Zusatzstoffe und Allergene. Zugleich erwarten die Verbraucher mehr Informationen über die angebotenen Speisen und Getränke. In der jüngsten BVE Arbeitskreissitzung Food Service wurde das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven der Marktteilnehmer betrachtet und rege diskutiert.
Schon das im Rahmen der Internorga 2012 erhobene GV Barometer hat aufgezeigt, dass die deutschen GV Betriebe vornehmlich die Hersteller bei diesem Thema in der Pflicht sehen. Die exklusiv für die BVE Arbeitskreissitzung erhobene und von Markus Huber-Graul (The Business Target Group) vorgestellte Studie belegt eindeutig, dass Fragestellungen rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln eine hohe Bedeutung in den GV-Betrieben haben. «Vor allem Nachfragen der Konsumenten zu Inhalts- und Zusatzstoffe nehmen stark zu, besonders Aussagen zu den weit verbreitetsten Allergieproblemen wie Laktose- und Glutenunverträglichkeit. Das stärkere Interesse des Gastes an seinem Essen müssen Gastronomen sowie Hersteller ernst nehmen», lautete die Forderung von Markus Huber-Graul an die Teilnehmer der Sitzung.
In einem Praxisbericht stellte Jörg-Markus zur Oven vom Deutschen Studentenwerk dar, wie in den Mensen der Studentenwerke die Lebensmittelkennzeichnung in der Praxis praktiziert wird. Er hob hervor, dass sich Studenten - wenn überhaupt - vorab nur online über den Speiseplan informieren. Daher nutzt das Studentenwerk verstärkt das Internet, um zum Beispiel über Allergene in Speisen aufzuklären. Damit Informationen schnell und richtig an die Studenten weitergegeben werden können, sieht auch er die Industrie in der Pflicht und wünscht sich «mehr Transparenz bei den gängigen Convenience-Produkten, die in den Mensaküchen einen festen Platz als Basis für ein qualitativ hochwertiges und kostengünstiges Essen einnehmen».
Aktuelle rechtliche Bestimmungen zur Deklaration sowie Fragen zur neuen EU-Verordnung konnten die Teilnehmer mit dem Brüsseler Experten Peter Loosen vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) diskutieren. Hintergrund hierzu ist die vor einem Jahr vom Europäischen Parlament verabschiedete neue Lebensmittelinformations-Verordnung, die klare Vorgaben zur Kennzeichnung auch von losen Lebensmitteln umfasst und ab Dezember 2014 in Kraft treten wird. Besonders wichtig ist für den Außer-Haus-Bereich die neue Informationspflicht für Allergene, denn «mit Inkrafttreten der neuen Verordnung müssen auch im Außer-Haus-Markt Allergie-Hinweise besonders hervorgehoben werden», sagt Peter Loosen. Wie die Hervorhebung zu erfolgen hat, ist jedoch noch nicht definiert. Dies wird wohl erst Ende
2012 verabschiedet. Aktuelle Informationen zum Thema gibt es unter bll.de.
Als Fazit der BVE Arbeitskreissitzung Food Service ist festzuhalten, dass das Thema «Lebensmittelkennzeichnung im Außer-Haus-Markt» alle Akteure der Lebensmittelwirtschaft betrifft. Die Industrie steht als Primärquelle für die notwendigen Informationen besonders in der Pflicht. Darauf müssen sich die Hersteller von Lebensmitteln zunehmend einrichten, nicht zuletzt wenn die umfangreichen neuen rechtlichen Vorschriften ab Dezember 2014 in Kraft treten (Quelle).
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