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 Ausgabe 25/12 -- 22. Juni 2012

12. Jahrgang 

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Hygiene-TÜV: «Schmuddel-Betriebe erhalten Freibrief» (NRW)

 

 

Düsseldorf. (18.06. / mkulnv) NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (MKULNV) hat das mögliche Aus für einen bundesweit verpflichtenden und transparenten Hygiene-TÜV in der Lebensmittelbranche scharf kritisiert. «Wir erleben hier, dass die Hotel- und Gaststätten-Lobby nach dem Steuer-Bonus nun von Union und FDP auch noch einen Blankobrief für Schmuddel und Schlendrian erhält. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist das eine Katastrophe. Der Restaurant-Besuch darf für Verbraucher/innen nicht zum Glückspiel werden», sagte Remmel zu jüngsten Medienberichten. Anstatt sich auf das bereits von den zuständigen Fachministerien der Länder beschlossene verpflichtende Transparenz-System für Lebensmittelkontrollen zu einigen, werde jetzt nur noch ein freiwilliges System favorisiert.

 

«Das ist eine gigantische Mogelpackung. Wenn das neue System so durchkommt, wie es derzeit diskutiert wird, führt es Verbraucher/innen in die Irre. Statt Klarheit werden die Kundinnen und Kunden weiter über den wahren Hygiene- Zustand getäuscht. Das ist Verbrauchertäuschung», warnte Remmel. Nordrhein-Westfalen werde deshalb nicht zustimmen. «Wir haben Mitte Mai 2011 ein sehr gutes, von Fachleuten ausgearbeitetes und funktionsfähiges Ampel-System auf der Tagung der Verbraucherminister/innen beschlossen. Es gibt keinen Grund, dieses System in Frage zu stellen. Für einen anderen Plan gibt es von Seiten der Verbraucherministerkonferenz kein Mandat».

 

Der NRW-Minister reagiert mit seiner Kritik auf die jüngsten Medienberichte, nach denen vor allem die CDU- und FDP-geführten Wirtschaftsministerien das bisher geplante Transparenz-System ablehnen und eine Frontal-Blockade gegen die Stärkung der Verbraucherrechte ankündigen. Demnach sollen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen nur veröffentlicht werden, wenn der betroffene Betrieb das auch will. Remmel: «Hat ein Betrieb schlecht bei den Lebensmittelkontrollen abgeschnitten, werden die Kundinnen und Kunden künftig nichts davon erfahren. Sie werden also weiterhin bevormundet, anstatt selbstständig eine Konsumentscheidung treffen zu können».

 

Remmel kritisierte die Blockadehaltung einiger Wirtschaftsministerien, aber auch die Haltung von Hamburg und Rheinland-Pfalz, die auf Seiten der Verbraucherschutzministerien in der gemeinsamen Arbeitsgruppe sitzen. «Dass ein solches freiwilliges System nicht funktioniert, musste schon mein Vorgänger in NRW feststellen: Der NRW-Smiley wurde auf freiwilliger Basis 2007 eingeführt und bis 2011 nur rund 480 Mal vergeben - bei mehr als 90.000 Betrieben. Das sagt doch alles. CDU und FDP setzen auf ein System, das bereits in der Realität gescheitert ist. Offenbar geht es beiden Parteien nur noch darum, mit Blick auf die Bundestagswahl ihrer Klientel Abschiedsgeschenke zu machen. Die Verbraucherrechte werden durch diese Mogelpackung aber ausgehöhlt und bleiben auf der Strecke».

 

Auf einer Sonderkonferenz hatten die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister am 19. Mai 2011 in Bremen die Einführung eines bundesweiten, amtlich verpflichtenden Transparenz- Systems für Lebensmittelkontrollen mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Nur Bayern stimmte dagegen. Eingeführt werden sollte es zum Jahreswechsel 2012. Das geplante Modell sah eine stufenweise Einführung des Transparenz-Systems über Restaurants,Fleischereien, Kantinen bis zu den Wochenmärkten vor. Verpflichtend sollte dabei die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse für den jeweiligen Betrieb sein, in Form eines grün-gelb-roten Kontrollbarometers («Hygiene-Ampel» / «Restaurant-Ampel»). Dieser Aushang wäre verpflichtend gewesen. Verbraucher/innen hätten direkt sehen können, wie es um die Hygiene- Zustände etwa in einem Restaurant aussieht. Ähnliche Modelle werden seit Jahren erfolgreich in anderen europäischen Ländern praktiziert. Remmel: «Das ist für Deutschland aber jetzt vorerst auf Eis gelegt. Einmal mehr werden nicht Verbraucher/innen vor Schmuddel-Betrieben, sondern Schmuddel-Betriebe vor kritischen Kundinnen und Kunden geschützt - und das jetzt auch noch mit einem amtlichen Siegel».

 

Erfahrungen in anderen Staaten mit ähnlichen Systemen, etwa in Dänemark und Großbritannien, haben gezeigt, dass sich durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse die Hygiene in den Betrieben verbessert und die Zahl der Beanstandungen deutlich abnimmt. «Auch in Deutschland wollen die Bürger/innen ein solches Transparenz-System. Mehr als 90 Prozent sprechen sich regelmäßig bei Umfragen für ein solches System aus. Ein deutlicheres Signal gibt es nicht. Das neue Mogelpackung-System ignoriert den Willen der Bürger/innen», betonte Remmel.

 

NRW wird nun als erste Reaktion auf das vorläufige Aus für die bundesweit verpflichtenden «Hygiene-Ampel» eine landesweite Internet-Plattform für Bußgeld-Sünder im Lebensmittelbereich aufbauen. Diese Datenbank soll unter anderem Verstöße gegen Hygiene-Vorschriften sowie Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (Schutz vor Täuschung) auflisten, wenn gleichzeitig ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

 

Eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene, die NRW voran gebracht hat, ebnet ab September 2012 den Weg dazu. «Verbraucher/innen haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel», sagte Minister Remmel in Düsseldorf. Deshalb werden wir den Druck auf die schwarzen Schafe der Branchen deutlich erhöhen», kündigte der Minister an. «Schmuddel, Schlendrian und schwarze Schafe dürfen den Einkauf von Lebensmitteln oder den Restaurant-Besuch nicht zum russischen Roulette-Spiel werden lassen».

 


Lebensmittelkontrollen und Beanstandungsquoten in NRW 2011

Düsseldorf. (mkulnv) In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind im vorigen Jahr bei den amtlichen Kontrollen etwa elf Prozent der Lebensmittelproben beanstandet worden. Das ist das Ergebnis der jährlichen «Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung», deren Bilanz NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (MKULNV) jetzt veröffentlichte. Demnach lagen die Beanstandungen 2011 fast auf gleichem Niveau wie ein Jahr davor. 2010 erfüllten 11,8 Prozent der Lebensmittelproben die amtlichen Qualitätsanforderungen nicht. Bei einigen Warengruppen gab es teilweise deutlich häufiger Beanstandungen als noch ein Jahr zuvor - wie etwa bei Brot und Kleingebäck sowie diätetischen Lebensmitteln. Bei den Beanstandungsquoten handelt es sich nicht um repräsentative Untersuchungen für die jeweilige Produktgruppe, sondern um Stichproben, die vielfach auf Grund eines begründeten Verdachts entnommen wurden. Einzel-Ergebnisse nach den wichtigsten Warengruppen:

 

 WarengruppeProben 2011 untersuchtProben 2011 beanstandet% in 2011 beanstandet% in 2010 beanstandet
01.Brote, Kleingebäck01.8140.19810,9% 08,7%
02.Eier, Eiprodukte01.0870.13112,1% 15,2%
03.Wurstwaren, Fleisch, Fleischerzeugnisse17.3292.33613,5% 14,8%
04.Fische, Fischerzeugnisse02.3260.27611,9% 10,0%
05.Diätetische Lebensmittel00.6080.12019,7% 11,7%
06.Spirituosen00.9820.18919,2% 18,6%
07.Trinkwasser, Tafelwasser, Wasser für LM-Betriebe01.6350.29918,3% 16,1%
...Summe Lebensmittel gesamt83.6989.17311,0% 11,8%
08.Wein01.9200.19610,2% 11,3%
09.Kosmetik04.1610.53412,8% 11,2%
10.Bedarfsgegenstände05.5280.52009,4% 11,3%

 

 

 

 

DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 25. KALENDERWOCHE 2012

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