Erfurt. (18.06. / ihk) Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Wirtschafts- und Verbraucherschutzministern der Länder hat sich gegen die Einführung einer Hygiene-Ampel zur Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollergebnisse ausgesprochen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt begrüßt den vorläufigen Beschluss, da die vorgesehene Ampel-Regelung weder notwendig noch betriebswirtschaftlich vernünftig wäre. Ein rotes Ampelsignal könnte den Ruf gastronomischer Einrichtungen für immer schädigen.
«Sicherheit und Hygiene stehen beim Umgang mit Lebensmitteln an oberster Stelle. Allerdings sollte jede neue Regelung zunächst auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden», sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. So beweise der letzte Thüringer Verbraucherschutzbericht aus 2010, dass bei gerade einmal neun Prozent der kontrollierten Betriebe überhaupt Verstöße gegen die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu verzeichnen waren. Dabei seien in über 21.500 Unternehmen rund 45.000 Kontrollen durchgeführt worden.
«Natürlich ist jeder grobe Hygieneverstoß inakzeptabel. Zumeist handelt es sich aber um kleinere Mängel oder Defizite in der betrieblichen Eigenkontrolle. Bestehende Gesetze und Sanktionsmöglichkeiten wie amtliche Anordnungen, Bußgelder oder Strafanzeigen reichen jedoch völlig aus, um sofort einzuschreiten», erklärt der IHK-Chef.
Die vorgesehene Hygiene-Ampel wäre insofern überflüssig. Denn die Farbe Rot bedeute für den betroffenen Gastronomen schlimmstenfalls den Ruin. «Eine Lebensmittelkontrolle ist immer nur eine Momentaufnahme. Aber gerade im Internetzeitalter mit den unterschiedlichsten Bewertungsforen leidet der gute Ruf im negativen Fall für immer und sind Eintragungen in der virtuellen Welt später nur schwer zu korrigieren», sagt Grusser.
Aufgrund der begrenzten Anzahl der Lebensmittelkontrolleure wären die Prüfintervalle mitunter recht groß. «Fällt der Test mangelhaft aus, bleibt zu befürchten, dass nicht immer zeitnahe und flächendeckende Nachkontrollen möglich sind», gibt der Hauptgeschäftsführer zu bedenken. Ein Negativ-Ergebnis werde auch dann noch sichtbar nach außen dokumentiert, wenn der Mangel längst beseitigt sei.
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