..... EINFACH NÄHER DRAN

 Ausgabe 09/15 -- 27. Februar 2015

15. Jahrgang 

Homepage  |  WebBaecker Aktuell lesen  |  WebBaecker Archiv durchstöbern  |  Abo an- oder abmelden

Zu Ihrer Info: Pauschbeträge für Sachentnahmen

 

 

Isernhagen / Hannover. (27.02. / ge) Das Bundesfinanzministerium Berlin hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 die für das Jahr 2015 geltenden Pauschbeträge für Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben) für verschiedene Gewerbezweige bekannt gegeben.

 

Darin sind auch Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in Bäckereien sowie Cafés und Konditoreien enthalten, die gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht wurden. Entnimmt ein Unternehmer Waren aus seinem Unternehmen für private Zwecke, so ist ein entsprechender Gegenwert den Ertragssteuern und der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Aus Vereinfachungsgründen werden durch die zuständigen Finanzbehörden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben festgesetzt, die dem Unternehmer die Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen ersparen sollen. Da diese Regelung der Vereinfachung dient, sind keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (zum Beispiel individuelle persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zugelassen.

 

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

 

Tabelle 

 

Die Pauschbeträge berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment und gelten für eine erwachsene Person und einen Zeitraum von einem Jahr. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Pauschbetrag ganz. Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr kann die Hälfte des Wertes angesetzt werden. Da die Pauschbeträge keine Tabakwaren enthalten, sind, soweit diese entnommen werden, die Pauschbeträge entsprechend durch Schätzung zu erhöhen. Bei gemischten Betrieben ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.

 

Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von 3,55 Euro für ein Vollkornbrot (1.000 Gramm) müssten also demnach bei einer vierköpfigen Familie mit erwachsenen Kindern rund 1.344 Brote pro Jahr entnommen werden, um den Pauschbetrag zum ermäßigten Steuersatz auszuschöpfen und etwa 1.600 Liter Cola pro Jahr, um den Pauschbetrag zum vollen Steuersatz auszuschöpfen. Das bedeutet jeder einzelne in der Familie müsste 28 Brote pro Monat essen und 33 Liter Cola pro Monat trinken. Oder anders gerechnet ungefähr ein halbes Vollkornbrot, ein Liter Milch, ein Liter Cola und 80 Gramm Wurst und Käse pro Person und Tag.

 

Auch wenn diese Pauschbeträge als Vereinfachung gemeint sind, kann es sich durchaus lohnen, die tatsächlichen Einzelentnahmen ähnlich einem Fahrtenbuch aufzuzeichnen, da der überwiegende Teil Ihres täglichen Bedarf mit Ausnahme der Backwaren in der Regel doch über den Lebensmittelhandel und die private Haushaltskasse gedeckt wird.

 

Eine Mustervorlage zur Aufzeichnung der Sachentnahmen, Antworten zu Ihren Fragen sowie weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie bei den Steuerberatern der Gehrke econ Gruppe aus Isernhagen unter michael.debeer@gehrke-econ.de.

 

 

 

 

DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 09. KALENDERWOCHE 2015

WebBaecker Aktuell bei

So richten Sie Ihr Abo ein

Der WebBaecker ist der kostenlose Infodienst der Branche. Hier können Sie Ihr Abonnement umgehend einrichten.

Wollen Sie Ihr Abo ummelden (neue E-Mail-Adresse oder ähnliches), tragen Sie sich bitte erst unter Ihrer alten Adresse aus. Dann melden Sie sich unter Ihrer neuen Adresse wieder an.

Haben Sie Fragen zum An-, Um- oder Abmelden, senden Sie diese bitte an die Mail-Adresse post@webbaecker.de


Datenschutzerklärung

Die von Ihnen gemachten Angaben für Ihr kostenloses Abonnement dienen ausschließlich der Optimierung und dem Versand des WebBaecker Infodiensts. 

Sie werden weder für Werbemaßnahmen zweckentfremdet noch an Dritte weitergegeben -- auch nicht an Mitglieder der Herausgeber- Gemeinschaft. 

Die Vertraulichkeit Ihrer Angaben steht bei uns immer an erster Stelle.


E-Mail Infodienst Archiv

Seit 2001 (!) haben WebBaecker- Leser die Möglichkeit, in den archivierten Ausgaben des wöchentlichen Infodiensts zu recherchieren. Mit dem Jahreswechsel 2007/2008 ist das Archiv modernisiert und umgezogen:

Alle WebBaecker Jahrgänge sind nun unter der gleichen Adresse erreichbar wie das täglich aktualisierte Content Management System auf den Websites der Herausgeber. Bitte besuchen Sie ...

  • ELEKOM Technik
  • Gehrke econ
  • GOECOM
  • IsernHäger
  • KMZ Kassensysteme
  • SHB Allgem. Versicherung
  • Backnetz MedienBüro

    Von dort aus ist der Weg zum umfangreichen WebBaecker-Archiv nicht mehr zu verfehlen!


  • Redaktion

    Produziert wird der für seine Leser kostenfreie WebBaecker von Ute Speer (V.i.S.d.P.) in Hamburg. Haben Sie Fragen oder Hinweise, senden Sie sie bitte an folgende Adresse:

    Backnetz Medienbüro
    Redaktion WebBaecker
    Schmidtweg 2c
    D-21029 Hamburg
    Telefon 040/401958-26
    Telefax 040/401958-27
    redaktion@webbaecker.de


    Haftungsausschluss

    Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Disketten, CD-ROMs oder Fotos übernehmen wir keine Haftung. Der Nachdruck oder das Kopieren von Inhalten unserer Website oder unserer Newsletter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung.

    Aus der Nennung von Markenbezeichnungen im WebBaecker können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob es sich um geschützte oder nicht geschützte Zeichen handelt.

    Bitte beachten Sie die gesetzlich geschützten Urheberrechte und den Haftungsausschluss.