Königswinter. (20.07. / shb) Was für ein Begriff: «War for Talents». Krieg um Talente. Der Arbeitsmarkt in Deutschland bekommt aktuell bereits die Auswirkungen diverser PISA-Studien und der demografischen Entwicklung zu spüren. Resultat: Fachkräftemangel! Aber nicht nur dieser, sondern auch der steigende Altersdurchschnitt der Belegschaft stellt Unternehmer vor große Herausforderungen, wollen sie weiterhin am Markt wettbewerbsfähig aufgestellt sein. Noch vor einiger Zeit war die Lösung dieses Problems ganz einfach, wissen die Fachleute von der SHB Allgemeinen Versicherung in Königswinter: Ältere Arbeitnehmern wurden frühzeitig in den Ruhestand geschickt, um die Arbeitsplätze für junge Arbeitnehmer freizumachen, die am Arbeitsmarkt unbegrenzt zur Verfügung standen.
Fachkräftemangel ist derzeit das große Schlagwort. Immer schwieriger werden die Suche nach geeigneten neuen Mitarbeitern und die Bindung von Leistungsträgern an das eigene Unternehmen. Auch der Erhaltung und die Pflege der hohen Leistungsbereitschaft und der Motivationsfähigkeit der Fachkräfte bedarf eines speziell ausgerichteten Angebots. So werben und konkurrieren Unternehmen mit betrieblichen Angeboten um Arbeitnehmer. Denn nur die reine Leistung der Lohnzahlung genügt heute längst nicht mehr, um sich als attraktiver Arbeitgeber im heiß umworbenen Fachkräftemarkt zu präsentieren. Mit Zusatzleistungen im Bereich der betrieblichen Krankenversorgung können sich Unternehmen über den sozialen Rahmen hinaus für ihre Mitarbeiter engagieren, indem sie einzelne Zusatzleistungen oder einen kompletten Rundum-Schutz aus der Krankenzusatzversicherung als attraktive Boni mit einem spürbaren Mehrwert einsetzen. Als GKV-Zusatzbausteine werden hier von der PKV von einer Vielzahl von Unternehmen nahezu alle bekannten Zusatz-Tarife angeboten.
Selbstverständlich sind auch hier wieder steuerliche Kriterien zu beachten. Wichtig ist es zu wissen, dass nach einem Urteil des BFH zur steuerlichen Behandlung der Beiträge des Arbeitgebers (Urteil vom 14. April 2011, Az. VI R 24/10) die Beiträge des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen unmittelbaren und nicht zu entziehenden Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt. Wichtig ist auch, dass es sich beim zusätzlichen Arbeitslohn um Sachlohn und nicht um Barlohn handelt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht stattdessen eine Geldzahlung verlangen kann.
Sachbezüge müssen nicht versteuert werden, wenn sie insgesamt pro Arbeitnehmer und Monat nicht mehr als 44 Euro betragen. Weise beraten ist, wer das Paket pro Arbeitnehmer unterhalb dieser Benchmark schnürt und andere bereits gewährte Sachbezüge entsprechend berücksichtigt. Ein Überschreiten der 44-Euro-Grenze führte zu hoher Pauschalversteuerung von etwa 37 bis 38 Prozent. Wer diese Kriterien allerdings beachtet, schafft für alle Beteiligten einen echten Mehrwert zur Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsstärke seines Betriebs und der Mitarbeiter/innen. Das schafft Vorsprung und Fortschritt gegenüber der Konkurrenz.
Verschaffen Sie sich einen echten Vorteil zur wettbewerbsstarken Aufstellung für die Zukunft. Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betriebliche Krankenversicherung grundsätzlich an. Die SHB Allgemeine Versicherung begleitet Sie beim Thema betriebliche Krankenversicherung mit der gewohnten optimalen Unterstützung von der Idee bis zum individuell geschnürten Paket.
Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung
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Keine Wartezeiten
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