BESSER INFORMIERT MIT DEM FÜHRENDEN ONLINEDIENST DER BRANCHE

 Ausgabe 51+52/08 -- 19. Dezember 2008

08. Jahrgang 

Homepage  |  WebBaecker Aktuell lesen  |  WebBaecker Archiv durchstöbern  |  Abo an- oder abmelden

Behinderung + Beruf: Was Arbeitgeber wissen sollten



Buchholz / Nordheide. (19.12. / ele) Während einer Stellenausschreibung wurden die Fachplaner von ELEKOM mehrfach auf das Thema «Behinderung am Arbeitsplatz» angesprochen. Im Vorstellungsgespräch wies ein Bewerber auf seine Einstufung als «schwerbehindert» hin.

Da ELEKOM den Bewerber als sehr geeignet einstufte, begann bei den Spezialisten für Produktionsplanung, Architektur und Projektmanagement die Diskussion und Recherche zum Thema «Behinderung + Beruf». Erste Hürde war, eine zuständige Behörde oder Institution für kompetente Antworten ausfindig zu machen. Selbst das Arbeitsamt war nicht in der Lage, hier ausreichende Hilfestellung zu geben. Nach intensiven Recherchen stellte sich heraus, dass jedes Bundesland ein Integrationsamt eingerichtet hat.

Es zeigte sich schnell, daß die Annahme, einen behinderten Menschen im Arbeitsverhältnis nicht «normal» kündigen zu können, nur ein weit verbreitetes Vorurteil ist. Im ersten halben Jahr kann ein Mensch mit Behinderung ebenso gekündigt werden wie jeder andere Mitarbeiter. Im Anschluss daran ist dann eine eventuelle Kündigung erst dem zuständigen Integrationsamt vorzulegen, bevor der Beschäftigte gekündigt werden kann.

Diese prüft jedoch ausschließlich, ob die Kündigung mit der Behinderung im direkten oder indirekten Zusammenhang steht. Nur in diesem Fall wird das Integrationsamt aktiv und versucht helfend einzugreifen, um den Arbeitsplatz gegebenenfalls erhalten zu können.

Hat die Kündigung nichts mit der Behinderung zu tun, wird ihr in aller Regel zugestimmt. Wichtig ist nur, die Anfrage vor Kündigung zu stellen, diese wäre bei Nichteinhaltung in jedem Falle ungültig.

Ganz generell unterstützt das Integrationsamt Unternehmen bei der Schaffung eines Behindertenarbeitsplatzes durch eine umfangreiche Beratung und umfangreiche Zuschüsse. Dabei sind ein Teil der Zuschüsse sogar zusätzlich zu den Fördergeldern des Arbeitsamts möglich.

Der Finanzpool ist «prall» gefüllt, da viele Firmen, die aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl verpflichtet sind einen Behindertenarbeitsplatz zu stellen, die Zahlung einer Ablöse vorziehen. Die Erfahrungen von ELEKOM lassen jedoch vermuten, dass dies oft nur aus Unkenntnis über die geltende Rechtslage geschieht.

Wird über diese Verpflichtung hinaus ein Arbeitsplatz für behinderte Menschen geschaffen, gibt es diverse Fördermöglichkeiten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes, Zuschüsse zum Gehalt oder Zuschüsse für Arbeitshilfen. Einige davon allerdings mit Auflagen. So muss zum Beispiel ein geförderter Arbeitsplatz mindestens zwei Jahre lang mit einem behinderten Mitarbeiter besetzt werden -- andernfalls wäre die Förderung anteilig zurückzuzahlen.
 

Info: ELEKOM empfiehlt für weitere Details die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Integrationsamt sowie das Handbuch «ABC Behinderung + Beruf» der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Interessenten können auch Kontakt zu ELEKOM aufnehmen. Die Spezialisten für Produktionsplanung, Architektur und Projektmanagement berichten Ihnen gerne über nützliche Erfahrungen zum Thema.

 

 

DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 51.+52. KALENDERWOCHE 2008

WebBaecker Aktuell bei

So richten Sie Ihr Abo ein

Der WebBaecker ist der kostenlose Infodienst der Branche. Hier können Sie Ihr Abonnement umgehend einrichten.

Wollen Sie Ihr Abo ummelden (neue E-Mail-Adresse oder ähnliches), tragen Sie sich bitte erst unter Ihrer alten Adresse aus. Dann melden Sie sich unter Ihrer neuen Adresse wieder an.

Haben Sie Fragen zum An-, Um- oder Abmelden, senden Sie diese bitte an die Mail-Adresse post@webbaecker.de

Datenschutzerklärung

Die von Ihnen gemachten Angaben für Ihr kostenloses Abonnement dienen ausschließlich der Optimierung und dem Versand des WebBaecker Infodiensts. 

Sie werden weder für Werbemaßnahmen zweckentfremdet noch an Dritte weitergegeben -- auch nicht an Mitglieder der Herausgeber- Gemeinschaft. 

Die Vertraulichkeit Ihrer Angaben steht bei uns an erster Stelle.
 

Herausgebergemeinschaft

Der WebBaecker ist der aktuelle Infodienst der Branche. Er erscheint täglich (außer Sonntags) auf den Websites seiner Herausgeber. Dies sind im Einzelnen:

ELEKOM Technik + Handels GmbH
Buchholzer Berg 36
D-21244 Buchholz / Nordheide
Telefon 04181/99056-0
Telefax 04181/99056-11
info@elekom.de

FALA GmbH
Im Ehlet 1
D-77815 Bühl / Baden
Telefon 07223/28166-0
Telefax 07223/28166-118
info@fala-hefe.de

GEHRKE GRUPPE
Thurnithistraße 2
D-30519 Hannover
Telefon +49 (0511) 98 48-3
Telefax +49 (0511) 98 48-455
webbaecker@gehrke-gruppe.de

GOECOM GmbH & Co. KG
Am Breilingsweg 11
D-76709 Kronau
Telefon 07253/9443-0
Telefax 07253/33377
info@goecom.de

IsernHäger GmbH & Co. KG
Postfach 100364
D-30903 Isernhagen
Telefon 05139/9995-0
Telefax 05139/9995-19
info@isernhaeger.de

Backnetz MedienBüro
Pflugacker 15e
D-22523 Hamburg
Telefon 040/401958-26
Telefax 040/401958-27
mail@backnetz-medien.de


E-Mail Infodienst Archiv

Seit 2001 (!) haben WebBaecker- Leser die Möglichkeit, in den archivierten Ausgaben des wöchentlichen Infodiensts zu recherchieren. Mit dem Jahreswechsel 2007/2008 ist das Archiv modernisiert und umgezogen:

Alle WebBaecker Jahrgänge sind nun unter der gleichen Adresse erreichbar wie das täglich aktualisierte Content Management System auf den Websites der Herausgeber. Bitte besuchen Sie

  • ELEKOM Technik
  • FALA
  • GEHRKE GRUPPE
  • GOECOM
  • IsernHäger
  • Backnetz MedienBüro

    Von dort aus ist der Weg zum umfangreichen WebBaecker-Archiv nicht mehr zu verfehlen!


  • Redaktion

    Produziert wird der für seine Leser kostenfreie WebBaecker von Ute Speer (V.i.S.d.P.) in Hamburg. Haben Sie Fragen oder Hinweise, senden Sie sie bitte an folgende Adresse:

    Backnetz Medienbüro
    Redaktion WebBaecker
    Pflugacker 15e
    D-22523 Hamburg
    Telefon 040/401958-26
    Telefax 040/401958-27
    redaktion@webbaecker.de


    Haftungsausschluss

    Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Disketten, CD-ROMs oder Fotos übernehmen wir keine Haftung. Der Nachdruck oder das Kopieren von Inhalten unserer Website oder unserer Newsletter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung.

    Aus der Nennung von Markenbezeichnungen im WebBaecker können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob es sich um geschützte oder nicht geschützte Zeichen handelt.

    Bitte beachten Sie die gesetzlich geschützten Urheberrechte und den Haftungsausschluss.