B u c h h o l z / N o r d h e i d e . (24.09. / ele) Zwei Versicherungsfälle wegen «explodierter Brennerkammern» in Backbetrieben führten zu einer genaueren Untersuchung. Bei den beiden Fällen wurden die Brennerkammern von Umluftstikkenöfen durch eine Verpuffung zerstört.
Ein Sachverständigenbüro dokumentierte für die Versicherungsagentur Gernot Siebert GmbH aus Arnstadt den Schaden in dem Sinn, dass der im Brennerraum befindliche Wärmetauscher mit 5x2 Rohren durch eine Explosion aus den Halterungen gerissen wurde. Einige Rohre waren verbogen, aber noch heil. Die Schäden waren so groß, dass die Rohre teilweise den Blechmantel, an den sie geschweißt waren, bis zu einer Tiefe von sechs Zentimetern herausrissen. Interessant war zudem, dass sich an den beschädigten Stellen das Stahlmaterial aufgelöst hatte und sozusagen zerbröselt werden konnte.
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Bildquelle: airliquide.de
Der beteiligte Sachverständige des einen Schadens stellte fest, dass Haarrisse in den Wärmetauscherrohren die Ursache des Schadens war. Der Brenner konnte nicht richtig starten. Durch mehrfache Startversuche kam es dann zu einer Verpuffung des Heizölluftgemisches. Dies erst führte zur Zerstörung des Wärmetauschers. Eine Erläuterung für die Entstehung der Haarrisse gab der eingeschaltete Sachverständige nicht.
Durch eine Recherche am Markt haben die Spezialisten von ELEKOM festgestellt, dass wahrscheinlich eine falsche Brennereinstellung die Ursache der Haarrissbildung war: Bei einer Wartung waren die Brenner zwar eingestellt, aber vermutlich durch einen zu hohen Öldruck auf eine zu hohe Leistung gebracht worden. Diese erhöhte Leistung führte durch die Dauereinwirkung auf immer die gleiche Stelle im Brennerraum zu einer Zerstörung des Materials.
Als Ursache nicht ausschließen wollen die Spezialisten zudem eine falsche Brennstrahlführung oder -form. Selbst eine Störung des Rauchabzugs (zu niedriger Zug) kann eine örtliche Schädigung der Brennerkammer verursachen. Erst die hierdurch entstandenen Risse wurden als Ursache für die Zerstörung der Brennerkammer durch die Verpuffung analysiert.
Interessant ist, dass der Sachverständige behauptete, dass die Vorschäden an der Brennkammer nicht festzustellen seien. Die Spezialisten von ELEKOM weisen darauf hin, dass mit einer Rauchpatrone Undichtigkeiten im Brennerraum hätten festgestellt werden können. Dieses ist in den vorliegenden Schadensfällen offensichtlich nicht durchgeführt worden. Man hat einfach versucht, den Brenner erneut zu starten.
Die betroffene Versicherung stellte die Frage, ob die Zerstörung auch eine Frage der Alterung ist. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei richtiger Brennereinstellung und richtiger Brennstrahlführung die Alterung der Brennkammer sehr gering ist und damit das gezeigte Schadensprofil nicht direkt abhängig vom Alter der Brennkammer ist.
Empfehlung:
Bäckereiunternehmer selbst können sich vor solchen Schäden nur dadurch schützen, in dem sie im Wartungsprotokoll verlangen, dass die Brennereinstellung (Leistung und Brennstrahl) sowie der Kaminzug ausdrücklich in Abhängigkeit vom Ofentyp überprüft und korrekt eingestellt werden. Nur so haben sie eine Chance, Spätschäden zu vermeiden, wie anhand der dargelegten Versicherungsfälle beschrieben.
Unternehmer und/oder verantwortliche Mitarbeitende sollten zudem wissen, dass grundsätzlich Schäden durch falsche Brennereinstellungen nicht nur bei Umluftstikkenöfen, sondern auch bei anderen Heizgasöfen, zum Beispiel Etagenöfen denkbar sind.
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Ergeben sich aus diesem Thema für Sie Fragen, dann stehen Ihnen
die Fachleute von ELEKOM gerne mit Rat und Tat zur Seite. |
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