Hannover. (05.03. / gg) Der Gesetzgeber hat das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet. Das Gesetz führt zu wichtigen Änderungen bei der Besteuerung der Personenunternehmen, der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter. Das Reformwerk trat in seinen wesentlichen Teilen am 01. Januar 2008 in Kraft. Die Änderungen sollen dem Zweck dienen, den Standort Deutschland für Unternehmen wieder attraktiver zu machen. Zudem soll es verhindern, dass Steuerquellen in das Ausland verlagert werden.
Das Reformpaket bringt für die Unternehmen einige Verbesserungen, hält aber auch schwerwiegende Verschlechterungen bereit. Wesentliche Vor- und Nachteile stellen Ihnen
die Experten der hannoverschen Gehrke Gruppe wie folgt vor.
Die wesentlichen Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• |
Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 Prozent auf 15 Prozent gesenkt. |
• |
Der Steuersatz für die Gewerbesteuer wird von 5,0 Prozent auf 3,5 Prozent gesenkt. |
• |
Dauerschuldzinsen werden künftig nicht mehr zu 50 Prozent sondern zu 25 Prozent der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. |
• |
Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer für Steuerpflichtige, die als natürliche Personen direkt an Personengesellschaften beteiligt sind, erhöht sich deutlich, so dass die Gewerbesteuer bis zu Hebesätzen von 400 Prozent neutralisiert wird. |
• |
In der Gesellschaft thesaurierte Gewinne von Personenunternehmen werden mit geringeren Steuersätzen (etwa 29 Prozent) der Einkommensteuer unterworfen, so dass der Aufbau von Eigenkapital in Personenunternehmen steuerlich begünstigt wird. |
• |
Bei der Gewerbesteuer wird im Rahmen der Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Übersteigen die Entgelte diesen Betrag nicht, unterbleibt eine Hinzurechnung vollständig. Bisher existierte kein Freibetrag in diesem Zusammenhang. |
Die wesentlichen Nachteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• |
für Unternehmen aller Rechtsformen wird die Abzugsfähigkeit von Zinsen im Grundsatz beschränkt (= «Zinsschranke»). Da aber eine Freigrenze von einer Million Euro als Saldo des Zinsergebnisses berücksichtigt werden darf, sind nur bestimmte Unternehmensgrößen und/oder -branchen betroffen. Zu dieser Vorschrift existieren diverse Details, die für die betroffenen Unternehmen vertiefend zu analysieren sind. |
• |
Der gewerbesteuerliche Freibetrag und der Staffeltarif für Personenunternehmen wird abgeschafft. |
• |
Die Hinzurechnungstatbestände werden von Dauerschuldzinsen auf diverse Finanzierungsentgelte erweitert, unter anderem auch auf gezahlte Mieten. Besonders für Filialisten kann dies negative Folgen haben. |
• |
Der Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften im Rahmen von Anteilsübertragungen (auch im Erb- oder Schenkungswege) wird wesentlich beschnitten. |
• |
Erstmalig wird eine Funktionsverlagerung aus einem deutschen Unternehmen in eine ausländische Gesellschaft besteuert. |
• |
Der Sofortabzug von GWG wird auf Anschaffungskosten bis zu 150 Euro reduziert (bisher 410 Euro). |
• |
Einführung einer Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009 sowie Ersatz des Halbeinkünfteverfahrens durch ein Teileinkünfteverfahren. |
• |
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro ist zwingend ein Sammelposten anzulegen, der pauschal mit fünf Jahren abzuschreiben ist. |
Diese Punkte sollen nur einen ersten Eindruck vermitteln. Die Neuerungen werden Ihnen die Experten von der Gehrke Gruppe gern detailliert vorstellen, denn auf dieser Basis werden viele ungeklärte Fragen verbleiben. Besonders ist zu überlegen, ob gegebenenfalls die derzeitige Rechtsform unter steuerlichen Gesichtspunkten noch attraktiv ist. Oder welche bilanzpolitischen Maßnahmen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 noch zu ergreifen sind. Es könnte sich lohnen.
Info: Bitte informieren Sie sich unter http://www.gehrke-gruppe.de oder vereinbaren Sie einen Termin unter der Rufnummer (0511) 9848-3
![](http://www.webbaecker.de/r_management/2008/1008-GEHRKE-UST.JPG)
Über Gehrke Consulting: Die Unternehmensberatungsgesellschaft beantwortet Ihre Fragen kompetent und zuverlässig und bietet Ihnen die Sicherheit eines ganzheitlichen Unternehmensmanagements. Hinter der Gehrke Consulting steht eine erfolgreiche Beratungsgesellschaft der Gehrke Gruppe, die seit 40 Jahren mittelständische Unternehmen bei allen unternehmerischen Fragestellungen berät. |