Hannover. (26.02. / gg) Es gibt vorhersehbare und unvorhersehbare Lebenssituationen, die mit einem Verlust der persönlichen Steuerungsfähigkeit verbunden sein können. Tritt dieser Fall ein, kann man nicht mehr selbst bestimmen und beeinflussen, was mit einem selbst und dem persönlichen Vermögen geschieht. Es sei denn, man hat dank gezielter Erbplanung bereits zur rechten Zeit seine Entscheidungen getroffen und vorgesorgt.
Das Thema «Betreuungsrecht» geht jeden an. Es ist nie zu früh darüber nachzudenken, welche Folgen der unvorhersehbare Eintritt einer Betreuungsbedürftigkeit für Betroffene und deren Angehörige haben kann. Es gilt ein Bündel an Maßnahmen zu schnüren, mit dem der Ernstfall nicht mehr gar so unvorgesehen kommt, so er denn eintritt. Ein komplexes Thema, dessen Vielschichtigkeit an dieser Stelle zu weit führen würde.
Wer stellt sich schon gern seiner Endlichkeit?
Darüber hinaus gibt es einen für uns alle dem Grunde nach vorhersehbaren Fall, der zwangsläufig zum Verlust unserer persönlichen Steuerungsfähigkeit führt: unseren Tod. Da sämtliche Überlegungen über die Endlichkeit unserer Existenz damit verbunden sind, dass wir dem Tod «ins Auge sehen» müssen, sind diese Gedanken unbequem, werden gerne verdrängt, aufgeschoben oder eben gar nicht erst gedacht geschweige denn planerisch umgesetzt.
Erbplanung: Probleme rechtzeitig aus dem Weg räumen
Die Folgen sind besonders ein nicht mehr weiter zu beeinflussender Erbgang nach der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge, die keinesfalls zwingend mit unseren eigenen Wünschen und Zielsetzungen übereinstimmen muss, sowie die mit der Erbfolge verbundenen Steuerfolgen, die im Vergleich zu einem gesteuerten Erbgang grundsätzlich spürbar negativer ausfallen. Außerdem wird bei ungeplanten Erbfolgen meist eine erheblich höhere Steuerlast an den Staat abfließen und dadurch den Erben zusätzliche, vermeidbare Sorgen bereiten. Verstärkend kommt hinzu, dass es gerade für Immobilien- und Unternehmensbesitzer zu erheblichen Steuererhöhungen kommt, falls man nicht vor 2008 reagiert hat.
Aus diesen Vorüberlegungen resultiert ein nachhaltiges Plädoyer der Gehrke Gruppe für die gesteuerte Erbfolge, die Ihnen die Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater mit Sitz in Hannover nahelegen und näherbringen wollen.
Vernachlässigte Vorsorge hat unliebsame Folgen
Haben Sie eine Vorstellung davon, wie die unliebsamen Folgen aussehen können, wenn Sie nicht rechtzeitig vorsorgen? Wissen Sie, was Sie tun müssen, damit der Erbgang sowie die im Vorfeld angesiedelte Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge genau zu den Ergebnissen führen, die Sie sich persönlich vorstellen?
Für die Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellungen gibt es unter anderem das in der Beratungspraxis oft nachgefragte Instrument der «Stiftung». Die Stiftung im Allgemeinen ist sicherlich geläufig, nicht hingegen die konkreten Voraussetzungen und Begleitumstände sowie die sich ergebenden Möglichkeiten der Steuerung.
Die Stiftung als wirksames Steuerungsinstrument
Entgegen weitläufiger Meinung sind Stiftungen nicht nur für «sehr große bis unermessliche» Vermögen von Kinderlosen geeignet. Stiftungen sind auch keine reinen Steuersparmodelle. Denken Sie zum Beispiel an die «Treuhandstiftung», mit der auch kleinere Vermögensmassen Stiftungszwecken gewidmet werden können -- von Ihnen zu bestimmen.
Die Stiftung muss sich auch nicht in Gemeinnützigkeit verlieren, sondern bietet effiziente Steuerungsmöglichkeiten. Rechtzeitig geplant, sind zum Beispiel Pflichtteilsansprüche durchaus vermeidbar. Darüber hinaus ist es mit einer Stiftung möglich, sich selbst im sprichwörtlichen Sinn «ein Denkmal zu setzen» -- ein überlegenswertes Alleinstellungsmerkmal.
Info: Haben Sie Fragen zur gezielten Erbplanung? Die Experten der Gehrke Gruppe
setzen sich gerne mit Ihnen darüber auseinander. Details erhalten Sie unter der
Rufnummer (0511) 9848-484 oder per E-Mail an info@gehrke-gruppe.de
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