Dienstag, 16. Juli 2024

Pflanzenschutzmittelkartell: Da kommt noch was…

Bonn / Hamburg. (lfc / eb) Im Januar 2020 hatte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 154,6 Millionen Euro gegen sieben Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche wegen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland verhängt. Bußgelder wurden verhängt gegen die Agravis Raiffeisen AG, Hannover/Münster, die Agro Agrargroßhandel GmbH+Co.KG, Holdorf, die BayWa AG, München, die BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH+Co.KG, Kiel, die Getreide AG, Hamburg, die Raiffeisen Waren GmbH, Kassel, und die ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe. In Anwendung der Bonusregelung wurde der Beiselen GmbH, Ulm, die als erste mit den Kartellbehörden kooperierte, das Bußgeld erlassen. Gegen zwei weitere Unternehmen wurde im Januar 2020 noch ermittelt. Darüber hinaus wurden die Verfahren gegen drei weitere Unternehmen und zwei Verbände zur Zeit der Veröffentlichung der Nachricht (des Bundeskartellamts) eingestellt, aus der wir hier einleitend zitieren – um eine zweite Mitteilung (des Prozessfinanzieres LitFin Claims BV) zu verstehen. Die zweite Mitteilung im Wortlaut:

Gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Pflanzenschutzmittelkartell

Prozessfinanzierer unterstützt mehr als 1.300 Landwirte und Agrarbetriebe mit Ansprüchen wegen überteuerter Pflanzenschutzmittel bei einem Einkaufsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.

«Wir sind sehr froh, dass wir das Vertrauen von mehr als 1.300 Landwirten, vom kleineren Familienbetrieb bis hin zu großen Agrarbetrieben aus dem Acker-, Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenbau gewinnen konnten. Wir freuen uns darauf, diesen Landwirten zu helfen, ihr Geld zurückzubekommen. Sie haben wegen des Preiskartells der Großhändler über sehr viele Jahre bei einem Einkaufsvolumen von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro zu viel für Pflanzenschutzmittel ausgegeben. Alle, die sich uns anschließen, werden davon profitieren, dass wir mit sehr renommierten und erfahrenen Anwälten und wettbewerbsökonomischen Gutachtern zusammenarbeiten. Dass die Ansprüche jedes einzelnen gemeinsam mit den Ansprüchen aller anderen durchgesetzt werden und zwar ohne dass für die teilnehmenden Landwirte und Betriebe irgendwelche Kosten entstehen. Im Erfolgsfall bekommt LitFin eine Provision, während der teilnehmende Landwirt und Agrarbetrieb den Großteil erhält. Auch im Unterliegensfall trägt LitFin alle Kosten. Dass wir jetzt schon so viele Landwirte von unserem Angebot überzeugen konnten, ist ein wichtiger Meilenstein für uns,» sagt Jan Eisenreich, der für Business Relations zuständige Partner von LitFin, zum großen Interesse deutscher Landwirte und Agrarbetriebe an der Unterstützung der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder eines der größten deutschen Kartelle der letzten Jahrzehnte.

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass Großhändler sich zwischen 1998 und 2015 rechtswidrig über ihre Preise für Pflanzenschutzmittel abgesprochen haben. Diese Feststellung hat Bindungswirkung auch für Gerichte, bei denen betroffene Landwirte Schadensersatzansprüche geltend machen. Sinn und Zweck solcher Preiskartelle ist es, Preisaufschläge zu Lasten der Abnehmer durchsetzen zu können. Da das Pflanzenschutzmittel-Preiskartell sehr lange gedauert hat, es nachhaltig organisiert war und den Markt weitgehend abgedeckt hat, ist von großen Preisaufschlägen und damit auch von großen Schäden der Abnehmer auszugehen. Es ist daher davon auszugehen, dass jeder deutsche Landwirt und jeder Agrarbetrieb, der egal bei welchem Händler im Kartellzeitraum 1998 bis 2015 und in einem Nachwirkungszeitraum des Kartells bis jedenfalls zum Ende des Wirtschaftsjahrs 2015/2016 Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide, Insektizide) gekauft hat, Schadensersatzansprüche in bedeutender Höhe gegen die am Kartell beteiligten Großhändler hat.

«Es werden noch deutlich mehr sein als diese 1.300 Landwirte», ist Jan Eisenreich zuversichtlich. Viele Landwirte und Agrarbetriebe überlegen sich derzeit, das innovative Angebot von LitFin anzunehmen. Bis zum 30. Juni 2022 kann sich jeder Landwirt und Agrarbetriebe bei LitFin zu den derzeit geltenden Bedingungen registrieren. Anschließend beginnt die Phase der Verhandlungen und gegebenenfalls der Gerichtsprozesse mit den Kartellmitgliedern.

LitFin bietet nicht zuletzt auch landwirtschaftlichen Verbänden eine Kooperation an: Wenn Verbände ihre Mitglieder (Landwirte und Agrarbetriebe) über das Angebot der Prozessfinanzierung durch LitFin und die regelmäßig stattfindenden Webinare der Anwälte und wettbewerbsökonomischen Experten informieren, verzichtet LitFin auf einen Teil der Erfolgsprovision zu Gunsten der Mitglieder.

LitFin wird nach eigenen Angaben vom international führenden Marktforschungsunternehmen für Wirtschaftskanzleien und Prozessfinanzierungsunternehmen «Chambers» als einer der in Europa führenden Prozessfinanzierer empfohlen. LitFin ist spezialisiert auf komplexe Prozessfinanzierungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf kartellrechtliche Schadensersatzverfahren und arbeitet mit angesehenen Kanzleien und wettbewerbsökonomischen Sachverständigen zusammen. Im Pflanzenschutzmittel-Kartellfall werden sämtliche rechtlichen Verfahren von der renommierten Wettbewerbsrechtskanzlei Wagner Legal geführt. Ökonomische Analysen und Expertise werden von dem gleichfalls sehr erfahrenen und anerkannten Team von ABC Economics bereitgestellt (Foto: pixabay.com).