Dienstag, 16. Juli 2024

«Peter Pane»: Gericht bestätigt Plagiatsvorwurf, aber …

München. (kiecom / eb) Das Landgericht München I hat am 04. Mai in seinem Urteil den Plagiatsvorwurf der «Hans im Glück» Franchise GmbH gegen die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH bestätigt. Auf Grund der Benutzung wesentlicher und originärer Bestandteile des einzigartigen «Hans im Glück» Raum- und Gestaltungskonzepts in sämtlichen «Peter Pane»-Restaurants ist eine ausreichende Differenzierung nicht gegeben. Deshalb ist es der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH nun durch das Urteil des Landgerichtes untersagt, Burgergrill-Restaurants mit einem im Wesentlichen aus Hamburgern, Pommes Frites, Salaten und Cocktails bestehenden Produktsortiment unter der Verwendung des «Hans im Glück» Raumkonzepts zu betreiben. Die «Peter Pane»-Restaurants müssen in den charakteristischen Merkmalen des «Hans im Glück» Gestaltungs- und Raumkonzepts so verändert werden, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

«Das Urteil ist ein voller Erfolg für uns. Das Gericht hat die Einzigartigkeit unseres Gestaltungs- und Raumkonzepts bestätigt. Dies ist ein deutliches Signal, das uns vor weiteren Nachahmern schützt und unser einzigartiges Konzept stärkt», sagt Thomas Hirschberger, Gründer und Gesellschafter der «Hans im Glück» Franchise GmbH, zum Urteil.

Zum Hintergrund: Die «Hans im Glück» Franchise GmbH hatte letztes Jahr gegenüber seiner damaligen Franchisenehmerin Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH auf Grund zahlreicher Alleingänge und schwerwiegender Abweichungen von ihrem erfolgreichen Franchisesystem die Kündigung des Franchisevertrags ausgesprochen. Eine Einigung zur Übernahme der zwölf «Hans im Glück» Burgergrills (3x Berlin, Binz, Bremen, Flensburg, 2x Hamburg, Lübeck, Oldenburg, Osnabrück und Potsdam) des ehemaligen Franchisepartners konnte trotz großer Anstrengungen seitens der «Hans im Glück» Franchise GmbH nicht erzielt werden. Nach kurzzeitiger Schließung dieser Burgergrills Anfang des Jahres, hat die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH diese unter dem Namen «Peter Pane Burgergrill und Bar» wiedereröffnet. In ihrer urheber- und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung gegen die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH konnte die «Hans im Glück» Franchise GmbH eine starke Verwechslungsgefahr der «Peter Pane»-Filialen gegenüber den «Hans im Glück» Burgergrills nachweisen.

Hirschberger zur weiteren Strategie: «Unabhängig von der Trennung von Paniceus und der juristischen Schritte gegen ihre urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstöße haben wir unsere Expansionsstrategie erfolgreich fortgesetzt und 2016 bereits vier neue Burgergrills eröffnet. In München, Stuttgart, Karlsruhe und Leipzig stehen bereits weitere Burgergrills in den Startlöchern. Ganz besonders freuen wir uns darauf, mit der Eröffnung am Berliner Hauptbahnhof im Sommer auch unsere Expansion im norddeutschen Raum voranzutreiben. Außerdem planen wir noch in diesem Jahr zahlreiche Neueröffnungen in ganz Deutschland sowie erstmals auch in Österreich».

Paniceus setzt Expansion unvermindert fort

Die gescholtene Paniceus Gastro Systemzentrale mit ihren aktuell zwölf «Peter Pane» Restaurants bleibt indes gelassen und sieht das Urteil ebenfalls als Erfolg an, denn: Eine Schließung der Restaurants sei vom Landgericht nicht verlangt worden und kaum durchsetzbar. Der Betrieb gehe weiter, heißt es aus der Systemzentrale in Lübeck. Zudem sei das Interieur der monierten zwölf Filialen, die Paniceus recht kurzfristig von «Hans im Glück» auf «Peter Pane» umflaggen musste, zum Zeitpunkt des Urteils schon nicht mehr aktuell gewesen. Noch in diesem Jahr soll «Peter Pane» um fünf weitere Standorte wachsen. Eine Pressemitteilung des Landgerichts München I zur Sache gibt es bislang nicht. Auch das Urteil ist noch nicht veröffentlicht.
 


Zur Vorgeschichte:

Peter Pane: neues System öffnet erste Filialen (2016-03-03)
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