Berlin. (eb) Mit Blick auf das bundesdeutsche Kassengesetz rückt die Nichtbeanstandungsfrist noch einmal in den Fokus, die der Handelsverband Deutschland (HDE) angesichts der Umstände, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergeben, gerne verlängert sähe – siehe Meldung vom 15. Mai 2020. In dieser Woche zieht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) nach. Der Verband, der sich um den Jahreswechsel 2019/2020 herum mit einer unlauteren Kampagne gegen das Kassengesetz hervorgetan hatte, stellt nun die Forderung, dass die Nichtbeanstandungsfrist für die technische Erneuerung der Kassen in Bäckereien verlängert wird. Den Betrieben seien in der aktuellen Krisensituation die zusätzlichen Investitionen nicht zuzumuten.
Covid-19 wirkt wie ein Beschleuniger …
Manchmal sind Krisen auch Chancen, darüber muss man sich im Klaren sein. Covid-19 ist definitiv ein Katalysator und viele Karten werden neu gemischt. Bäckereien müssen klar abwägen, was ihnen mehr zu schaffen macht. Sind es die einmaligen Hardware-Kosten? Oder ist es der Schwundwert von sechs bis acht Prozent vom Umsatz, der Monat für Monat verloren geht? Einen Schwund von durchschnittlich 80’000 bis 100’000 Euro per Anno zu tolerieren oder nicht entscheidet mit darüber, wie Betriebe die aktuellen Einschränkungen überstehen – oder nicht. Die Argumentation des Zentralverbands ist veraltet und übersieht, dass Betriebe, die sich der Modernisierung und Digitalisierung stellen, heute deutlich besser durch die Covid-19-Pandemie finden als andere. Die Zeiten ändern sich und eine Vielfalt an neuen Chancen wartet nur darauf, mit Innovationsgeist gepackt und monetarisiert zu werden. Mit veraltetem Equipment und ebensolchen Strategien wird dies kaum gelingen. Das ist auch der Grund, weshalb es neben Kaufmodellen immer mehr Mietmodelle gibt – zügig anpassbar an sich verändernde Erfordernisse (Foto: pixabay.com).
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