Bad Kreuznach. (wib) Sollten die Angeklagten schuldig gesprochen werden, droht ihnen eine Haftstrafe von zehn Jahren. Davon wähnen sich die drei Männer, die jahrelang konventionelles Getreide kurzerhand als Biogetreide ausgaben, aber weit entfernt – sie betrachten sich als nicht schuldig im Sinn der Anklage. Vor dem Landgericht Mainz hat jetzt die Neuauflage des Prozesses um Millionenbetrug mit angeblichem Bio-Getreide begonnen. Angeklagt ist ein 56-jähriger Landwirt. Dem einschlägig vorbestraften Agraringenieur wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug in über 100 Fällen vorgeworfen. Von Mitte 1999 bis Mitte 2000 soll der Landwirt mit Familienmitgliedern konventionell erzeugtes Speise- und Futtergetreide sowie Raps und Hülsenfrüchte aus konventionellem Anbau als Ware aus kontrolliert ökologischem Anbau verkauft haben. Im ersten Verfahren hatte das LG Bad Kreuznach den Angeklagten 2004 nach fast zweijähriger Prozessdauer zu acht Jahren Haft verurteilt und Sicherungsverwahrung nach Haftende angeordnet. Nach Überzeugung der Bad Kreuznacher Richter hatte das Trio fast 23.000 Tonnen herkömmliches Getreide umdeklariert und für 5,6 Millionen Euro an Abnehmer in Deutschland, Dänemark, Österreich und die Niederlande verkauft. Dabei habe die Familie einen Gewinn von rund 2,5 Millionen Euro gemacht. Der BGH hob das Urteil jedoch wegen Verfahrensfehler auf. Der Bad Kreuznacher Prozess hatte weithin für Aufsehen gesorgt. Es sei kein anderer Fall bekannt, in dem «das in diesem großen Stil betrieben wurde», zitiert die Tagespresse den Bioland Bundesverband aus Mainz.
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