Berlin. (bmwi) Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit Beschluss vom 12. Juli (PDF) die Erlaubnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka in dieser Woche zunächst außer Kraft gesetzt. Zum Urteil des OLG erklärt das BMWI:
Am 16. November 2015 hat, wie in solchen Verfahren rechtlich erforderlich, eine öffentliche Anhörung zu der beantragten Ministererlaubnis im BMWI stattgefunden, an der selbstverständlich alle am Verfahren Beteiligten teilgenommen haben. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat an dieser mehrstündigen Anhörung, die von einem Fachbeamten des BMWI geleitet wurde, persönlich die ganze Zeit teilgenommen, um sich umfassend über den Stand des Verfahrens und die von den Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Argumente zu informieren und sich ein umfassendes Bild zu machen.
Bundesminister Gabriel ist damit der erste Bundeswirtschaftsminister, der im Rahmen eines derartigen Verfahrens, an einer solchen Anhörung teilgenommen hat. Der Minister hat zudem, wie in solchen Verfahren üblich, auch Gespräche mit den Antragstellern geführt. Diese haben am 01. und 18. Dezember 2015 (nicht wie vom Gericht behauptet am 01. und 16. Dezember 2015) stattgefunden. Dies ist im Rahmen eines solchen Verfahrens üblich, möglich und zulässig. Dabei hat er den Antragsstellern mitgeteilt, dass eine Erlaubnis nur unter klaren Auflagen erfolgen könne, da die Sicherung von Arbeitnehmerrechten für ihn ein wichtiger Gemeinwohlgrund und ein wichtiges Entscheidungskriterium darstelle.
Das OLG Düsseldorf verweist auf ein schriftliches Angebot von Rewe zur Übernahme von Kaisers/Tengelmann vom 30. November 2015. Dieses Angebot ist also erst nach der Anhörung am 16. November, die eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Verfahren bildete, vorgelegt worden. Im Übrigen ist dieses Angebot in der Entscheidung zur Ministererlaubnis im März 2016 berücksichtigt worden. Dieses Angebot von Rewe stellte gegenüber dem Angebot von Edeka allerdings aus kartellrechtlichen Gründen keine Alternative dar.
Darüber hinaus hat es im Februar und März weitere Anhörungen, auch unter Beteiligung von Rewe und unter Einbeziehungen des Angebotes von Rewe sowie der Möglichkeit von Rewe Stellung zu nehmen gegeben. Damit ist die Feststellung des Gerichts nicht zutreffend, es habe kein «transparentes, objektives und faires Verfahren» und keine «unverzichtbare, gleichmäßige Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten» gegeben. Die vom Gericht behauptete Befangenheit wurde von keinem Verfahrensbeteiligten zu keinem Zeitpunkt vorgetragen.
Für das BMWI ist nicht nachvollziehbar, dass Arbeitsnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen werden. Das BMWI bleibt bei seiner Haltung, dass die Sicherung von Arbeitnehmerrechten und der Erhalt von rund 16.000 Arbeitsplätzen sehr wohl einen Gemeinwohlgrund darstellen können. Denn es geht hier um die Existenz von vielen tausenden Beschäftigten und deren Familien, die eine Berücksichtigung in solchen Verfahren erforderlich machen.
Das BMWI werde das Urteil nun auswerten und im Anschluss über weitere Schritte entscheiden. Das BMWI bedauert, dass nun für viele Mitarbeitende eine Phase weiterer Unsicherheit eintritt. Alle Beteiligten seien jetzt aufgerufen, diesen Zustand für die Beschäftigten möglichst schnell zu beenden.
Vorangegangene Meldungen zum Thema beim WebBaecker
- Tengelmann-Übernahme: OLG kippt Ministererlaubnis (2016-07-13)
- Edeka/Tengelmann: Gabriel erteilt Ministererlaubnis (2016-03-18)
- Edeka/Tengelmann: Monopolkommission rät von Zusammenschluss der Einzelhändler ab (2015-08-01)
- Edeka/Tengelmann: Bundeskartellamt untersagt Übernahme (2015-04-02)
- Edeka/Tengelmann: Kartellwächter haben weiter Bedenken (2015-02-18)
- Wink mit dem Zaunpfahl: Kartellwächter kritisieren Tengelmann (2014-10-09)
- Tengelmann: verkauft Supermärkte an Edeka (2014-10-08)
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- Insolvenzen pendeln sich im Juni auf Vor-Covid-Niveau ein
- BVE: Umsatzverlust und weniger Betriebe kennzeichnen das Jahr 2023
- Kartellrecht: Delivery Hero droht hohe Geldstrafe
- Hessen: Landtagsfraktionen verabschieden HLöG-Änderung
- Bayern: will Weihenstephan zu Exzellenzzentrum ausbauen
- «Digitaler Euro»: Modernisierung nicht immer willkommen
- EHI Institut: Täglich 100.000 unentdeckte Ladendiebstähle
- Casa della Piada: Fondo Italiano beteiligt sich an Bäckerei
- Geschwister Oetker: verzeichnen 2023 leichtes Umsatzplus
- Kartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen FritzBox-Hersteller
- Rohlik Gruppe: erhält Kapital zur Beschleunigung der Expansion
- Bundesbank: Das Zahlungsverhalten in Deutschland 2023
- Umfrage: Warum in drei von vier Büros noch gefaxt wird
- Rewe: weiht modernstes Logistikzentrum in Magdeburg ein
- ADAC Berechnung: HVO100 macht Autofahren kaum teurer
- ZV: Halbherzige Bürokratieentlastung bedroht die Betriebe
- «Academia»: Schwarz Digits wirbt für mehr Datensouveränität
- So arbeiten Sie mit den Marvin E-Rechnungen
- Amazon: investiert 10 Milliarden Euro in Deutschland
- Oetker-Gruppe: erzielt 2023 Wachstum in allen Geschäftsbereichen