Berlin. (bvlh) Der Forderung, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abzuschaffen, schließt sich der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) derzeit nicht an. Eine Abschaffung des MHD war von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (BMEL) ins Gespräch gebracht worden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte daraufhin ebenfalls Veränderungen angeregt.
Für den BVLH hingegen ist die Angabe des MHD, verbunden mit der Information zu den richtigen Aufbewahrungsbedingungen, eine wichtige Hilfe für Verbraucher, um einschätzen zu können, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist oder nicht. Das ist vor allem bei kühlpflichtigen Produkten wichtig, die bei falscher Lagerung einem höheren Verderbsrisiko ausgesetzt sind. Werde diese Orientierungsgröße gestrichen, erschwere man Konsumenten die Entscheidung, ob das Produkt noch verzehrt werden könne oder entsorgt werden sollte.
Bestimmte Produkte in Zukunft statt mit einem MHD mit einem «echten Verfallsdatum» zu kennzeichnen, sei keine Lösung. Milch oder Schinken tragen heute mit gutem Grund ein MHD, da sie ein geringeres Verderbsrisiko haben als zum Beispiel frisches Hackfleisch. Wichtiger wäre es, die Missverständnisse, die bei vielen Verbrauchern in Bezug auf das MHD zu herrschen scheinen, durch Information und Aufklärung zu reduzieren.
Bei Lebensmitteln, wo die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums die Sicherheit nicht gefährdet, wie zum Beispiel bei lange haltbaren Produkten wie Kaffee, Teig- oder Dosenwaren, kann der Verzicht hingegen eine sinnvolle Maßnahme sein, um einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln zu fördern. Ähnlich sieht das der Bauernverband.
Intelligente Verpackungen könnten in Zukunft durchaus dabei helfen, die Güte eines Produkts beurteilen zu können. Diese Technologie müsse jedoch zuverlässig funktionieren, wozu sicherlich noch einiges an Forschung nötig ist. Außerdem müsste sie breit verfügbar sein und sie dürfte das Produkt nicht unverhältnismäßig verteuern (Foto: pixabay.com).
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