Berlin. (bmel) Zum 01. Juli 2016 ist die reformierte Geschäftsordnung der Deutschen Lebensmittelbuch- Kommission (DLMBK) in Kraft getreten und die Kommissionsmitglieder sind neu berufen worden. Die Berufungsperiode läuft vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2021. Zur Reform der DLMBK sagt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Christian Schmidt: «Mein Ziel ist, dass die Realität im Supermarktregal stärker der Verbrauchererwartung entspricht. In einer Packung Leipziger Allerlei muss der Anteil des Spargels in der Verpackung dem Anteil entsprechen, der auf der Verpackung abgebildet ist, eine «Geflügelwurst» muss hauptsächlich aus Geflügel bestehen und nicht aus Schweinefleisch: Was draufsteht muss auch drin sein – und umgekehrt». Ziel müsse sein, dass sich die Empfehlungen der DLMBK stärker am Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach «Wahrheit und Klarheit» orientieren.
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen über 2’000 Lebensmittel und deren Beschaffenheit beschrieben werden. So zum Beispiel, was Kartoffelchips kennzeichnet, und von welchem Tier ein Wiener Schnitzel stammt. Die Beschreibungen im DLMB erarbeitet die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK). Sie trägt auch dafür Sorge, die Beschreibungen so aktuell zu halten, dass sie tatsächlich das wiedergeben, was Verbraucher/innen, Hersteller, Handel und Lebensmittel- Überwachungsbehörden darunter verstehen.
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