Dienstag, 16. Juli 2024
20160728-REGISTRIERKASSE

Keine Angst vor Außenprüfungen durch das Finanzamt

Isernhagen / Hannover. (ge) Außenprüfungen finden in Form von Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen statt. Spätestens, wenn sich eine Außenprüfung ankündigt, sollten Unternehmer organisatorische Maßnahmen treffen, um für die Prüfung gerüstet zu sein.

Wie oft Unternehmer geprüft werden, hängt statistisch von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart ab. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt hierzu in regelmäßigen Abständen die Kriterien für die Einordnung in Größenklassen neu fest. Die maßgeblichen Unterscheidungsmerkmale sind die Betriebsart, der Umsatz und der steuerliche Gewinn. Aufgrund dieser Merkmale wird jedes Unternehmen der passenden Größenklasse und damit auch der unterschiedlichen Prüfungshäufigkeit zugeordnet. Für den 22. Prüfungsturnus ab dem 01. Januar 2016 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gemäß Paragraf 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (Auszug):

Betriebsart Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe
a. Umsatzerlöse
oder
b. Steuerlicher Gewinn
a. Umsatzerlöse
oder
b. Steuerlicher Gewinn
a. Umsatzerlöse
oder
b. Steuerlicher Gewinn
Handelsbetriebe a. über 8,0 Millionen EUR
oder
b. über 310.000 EUR
a. über 1,0 Millionen EUR
oder
b. über 62.000 EUR
a. über 190.000 EUR
oder
b. über 40.000 EUR
Fertigungsbetriebe a. über 4,8 Millionen EUR
oder
b. über 280.000 EUR
a. über 560.000 EUR
oder
b. über 62.000 EUR
a. über 190.000 EUR
oder
b. über 40.000 EUR

.
Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird eine Außenprüfung durchgeführt:

  • Großbetriebe «sollen» durchgehend geprüft werden (die Finanzverwaltung interpretiert «sollen» als «müssen»).
  • Mittelbetriebe werden durchschnittlich etwa alle zwölf Jahre geprüft.
  • Bei Kleinbetrieben ist eine Aussage über einen regelmäßigen oder typischen Turnus nicht möglich. Vielmehr wird das Finanzamt eher nach Anlass prüfen, zum Beispiel wenn Steuererklärungen nicht oder nur schleppend abgegeben werden oder die letzte Steuererklärung auffällige Werte enthält. Denkbar ist dies zum Beispiel, wenn die Vorsteueranmeldungen laufend Überschüsse ergeben und kein plausibler Grund hierfür erkennbar ist.

Abgesehen von oben genannten üblichen Häufigkeiten können Prüfungen im Einzelfall insbesondere angesetzt werden, wenn ein besonderer Anlass besteht, zum Beispiel

  • das Unternehmen wurde durch einen ehemaligen Arbeitnehmer oder einen Konkurrenten angezeigt;
  • es besteht eine Kontrollmitteilung, die aus der Betriebsprüfung bei einem Geschäftspartner herrührt (zum Beispiel eine Kopie einer hohen Ausgangsrechnung);
  • das Finanzamt führt eine sogenannte Branchenprüfung durch und das Unternehmen gehört dieser Branche an.

Die Bargeldbranche und damit die Bäckerbranche dürfte aufgrund der aktuellen Diskussion und Rechtsentwicklung zur Kassenführung wohl Betroffene einer solchen Branchenprüfung sein. Wenn Sie sich jedoch nichts vorzuwerfen haben nimmt es Ihnen die Angst vor der Außenprüfung, wenn Sie sich vorher ausführlich zu diesem Thema informieren und sich auf eine anstehende Außenprüfung gut vorbereiten. Die Vorbereitung einer Außenprüfung lohnt sich, um die Interessen des Unternehmers möglichst effektiv zu schützen sowie das spätere Klima und den Ablauf der späteren Außenprüfung zu beeinflussen. Der Unternehmer sollte seine Mitarbeiter auf die Prüfung vorbereiten. Wichtig sind insofern die Festlegung geeigneter Ansprechpartner für den Prüfer und Anweisungen an die sonstigen Mitarbeiter, wie sie sich gegenüber dem Prüfer zu verhalten haben. Die Festlegung von Termin und Ort der Prüfung kann durch das Unternehmen beeinflusst werden, wenn es plausible Gründe hierzu vorträgt. Außerdem ergeben sich während der Prüfung immer wieder branchenspezifische Streitpunkte, die auch spezielle Kenntnisse der Branche in der Abwehrberatung erfordern.

In einer Unternehmer-Information erhalten Sie Antworten zu typischen Fragen zur Betriebsprüfung sowie eine Aufstellung klassischer Prüfungsthemen. Weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie bei den Steuerberatern der Gehrke Econ Gruppe aus Isernhagen unter Michael.deBeer@gehrke-econ.de. Gern unterstützen diese Sie auch bei Betriebsprüfungen beziehungsweise punktuell bei einzelnen Streitpunkten, wie zum Beispiel einem Lieblingsthema der Finanzbeamten «Trennung der Entgelte nach den Umsatzsteuersätzen sieben Prozent und 19 Prozent» (Foto: pixabay.com).