Montag, 8. Juli 2024

Kartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen FritzBox-Hersteller

Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen von insgesamt knapp 16 Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt. AVM ist ein deutscher Hersteller von Produkten im Segment Telekommunikation und Netzwerktechnik. Unter der Marke «Fritz!» werden besonders Router und Repeater, aber auch Telefone und Smart-Home-Produkte vertrieben. AVM ist in Deutschland und Europa nach eigener Aussage einer der führenden Hersteller von Produkten für den Breitbandanschluss und das digitale Zuhause.

Eingeleitet wurde das Verfahren nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts und weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: «Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.»

Mitarbeitende von AVM haben neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sogenannte Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen. Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde. Die Abstimmungsmaßnahmen erfolgten in unterschiedlicher Intensität besonders dann, wenn Endverbraucherpreise in hohem Maße unter den sogenannten Zielpreisen lagen oder nach entsprechenden Beschwerden von Händlern über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der von AVM beanstandeten Endverbraucherpreise zu beziehungsweise passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler sind keine Bußgeldbescheide ergangen.