Stuttgart. (land) Die Bundeskoalition hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag unter anderem die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bei einem längeren Bezug und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für die Gastronomiebranche beschlossen. Eine kurze Erläuterung von Baden-Württembergs Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: «Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmer und die Unternehmen. In einem nächsten Schritt muss der Bund jetzt aber eine Fortsetzung der Soforthilfe beschließen, besonders für Branchen, in denen weiter Einschränkungen bestehen.»
«Es ist wichtig und richtig, dass die Koalition nun eine Lösung für die Beschäftigten in Kurzarbeit gefunden hat. Wir sind froh, dass Bundesminister Heil unsere Forderungen umsetzt. Die Aufstockung des Kurzarbeitergelds bei einem längeren Bezug wird helfen, ein Abrutschen in die sozialen Sicherungssysteme zu vermeiden. Dies ist ein ganz zentrales Ziel. Außerdem bleiben Hinzuverdienste nun für alle Nebentätigkeiten bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens anrechnungsfrei», sagt die Landesministerin. Das erspare Bürokratie und schwierige Abgrenzungsfragen. Auch in der Verlängerung des Arbeitslosengeldes sieht die Ministerin eine richtige Maßnahme. «Sobald sich die Verhältnisse wieder normalisieren, wird auch der Arbeitsmarkt wieder anziehen und eine hohe Nachfrage nach Fachkräften entstehen. Bis dahin müssen Brücken gebaut werden.»
Die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent sei ein Schritt in die richtige Richtung. Sie trage der besonderen Betroffenheit des Gastronomiegewerbes Rechnung und sei ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Branche. «Insgesamt muss sich diese Maßnahme aber mit konkreten Öffnungsperspektiven verbinden. Denn selbstverständlich kann sie ihre Wirkung nur entfalten, wenn die Betriebe auch wieder Umsatz machen», sagt Hoffmeister-Kraut. Die Entscheidung, dass kleine und mittelständische Unternehmen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen dürfen bezeichnete die Ministerin als vollumfänglich richtig: «Die Maßnahme bringt den Betrieben unmittelbar dringend notwendige Liquidität und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung des Gesamtpakets.»
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