Dresden. (hwk) Im Rahmen der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP hat es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) bislang versäumt, den Dresdner Christstollen mit auf die Liste der besonders schützenswerten regionalen Spezialitäten zu setzen. Das geht aus einem Interview hervor, das der sächsische Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr in diesem Tagen der Sächsischen Zeitung gegeben hat, schreibt die Handwerkskammer Dresden (HWK). In Reaktion darauf stellt der Präsident der HWK Dresden, Dr. Jörg Dittrich, fest:
«Der Dresdner Christstollen ist eine Institution des regionalen Bäckerhandwerks. Erstmals 1474 urkundlich erwähnt, erfreut das identitätsstiftende Traditionsgebäck zur Weihnachtszeit in wachsender Zahl die Gaumen der Menschen auf der ganzen Welt. Vor diesem Hintergrund ist es unbegreiflich, warum das BMWI im Rahmen der laufenden TTIP-Verhandlungen es bislang versäumt hat, den Dresdner Christstollen auf die nationale Vorschlagsliste der schützenswerten regionalen Spezialitäten zu setzen».
«Die TTIP-Verhandlungen sind schon komplex genug. Wenn nun auch noch die Bundesregierung die Axt an traditionsreiche Produkte des Handwerks anlegt, brauchen wir uns nicht wundern, wenn das Vertrauen der Menschen in die Politik weiter schwindet und die Akzeptanz für politische Entscheidungsprozesse sinkt».
«Daher erwarten wir, dass die Bundesregierung den Dresdner Christstollen und weitere sächsische Traditionsprodukte mit geografisch geschützter Herkunftsangabe, die bislang nicht auf der nationalen Vorschlagsliste stehen, umgehend nachmeldet».
Während Frankreich und Italien jeweils über 40 Produkte nach Brüssel meldeten, konnten sich die zuständigen Ressorts in Deutschland nur auf insgesamt 20 Spezialitäten verständigen, heißt es aus Dresden. Angesichts dieser Meldung lohnt es sich wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern und Freistaaten, genauer hinzusehen (Foto: ©2015 Michael Schmidt).
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