Dienstag, 16. Juli 2024
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Goecom: Wundern Sie sich nicht!

Kronau. (goe) Seit dem 26. Mai gilt die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Die ersten Wochen in der Praxis haben gezeigt, dass die Verordnung nur ein Anfang sein kann und verschiedene Details noch der Klärung bedürfen. Geklärt und eindeutig ist dagegen schon, dass die Software-Experten von Goecom Ihre Zustimmung zum Empfang des Goecom-Newsletters ein zweites Mal benötigen. Den Newsletter versenden die Fachleute seit 2006. Das Archiv auf dem Goecom-Server umfasst aktuell knapp 150 Ausgaben. Falls Sie sich also wundern, weshalb der E-Mail-Dienst bei Ihnen nicht mehr ankommt, dann nutzen Sie bitte die DSGVO-konforme Neuanmeldung. Wer sich bis zum 31. Juli 2018 zur (Neu-) Anmeldung entschließen kann, der kommt vielleicht sogar in den Genuss eines Kurztrips nach Heidelberg oder erhält eine kostenfreie Stunde Fernwartung. Details (Foto: pixabay.com).