Berlin. (zv) Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Einführung von manipulationssicheren Kassen zugestimmt. Die Regelungen des Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, das heißt voraussichtlich Ende 2016.
Dazu erklärt Dr. Friedemann Berg, Geschäftsführer und Justitiar des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV): «Das Gesetz sieht vor, dass elektronische Kassensysteme ab dem Jahr 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Bereits getätigte Investitionen in neue Kassen werden jedoch durch eine Übergangsregelung bis Ende 2022 in weiten Teilen geschützt. Es wird eine grundsätzliche Bonausgabepflicht bei Registrierkassen eingeführt, von der die zuständigen Finanzämter Betriebe aber auf Antrag aus Zumutbarkeitsgründen befreien können, wenn Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Zudem wurden eine Meldepflicht der Betriebe für die eingesetzten Kassensysteme, eine unangekündigte Kassennachschau ab 2018 und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen beschlossen. Diese Maßnahmen sollen Steuerhinterziehung durch Manipulation von Kassen und Kassenaufzeichnungen verhindern».
Verbandspräsident Michael Wippler: «Das Gesetz führt für Bäckereien zu bürokratischen Mehrbelastungen und zu Investitionen in die Kassen. Es greift aber erfreulicherweise mehrere wichtige Forderungen unseres Zentralverbands auf, die er zusammen mit den Landesinnungsverbänden, dem ZDH und anderen Wirtschaftsverbänden an das Bundesfinanzministerium und die Politik adressiert hatte. Mehrere Verschärfungen, die von SPD und Grünen gefordert wurden, konnten abgewendet werden: So ist eine allgemeine Pflicht, elektronische Registrierkassen zu verwenden, nicht in das Gesetz aufgenommen worden.
«Es bleibt danach weiter zulässig, zum Beispiel auf Wochenmärkten sogenannte offene Ladenkassen zu verwenden, für die dann allerdings strenge Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten sind. Der Bundesrat hatte ursprünglich gefordert, die besondere Anwendungsregelung zum Investitionsschutz bis 2022 zu streichen – diese ist nun im Gesetz geblieben. Des Weiteren sind verschiedene sachgerechte Ausnahmen vorgesehen, die einer ausufernden Belastung der Betriebe entgegenwirken können, so zum Beispiel Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungs- und der Bonausgabepflicht. Wer künftig Kassen ordnungsgemäß einsetzt, erhält mehr Rechtssicherheit im Rahmen von Betriebsprüfungen».
Dr. Berg ergänzt: «Die künftigen technischen Anforderungen an Kassen müssen allerdings nach dem Gesetz noch durch eine Rechtsverordnung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konkretisiert werden. Diese sollten zügig vorgelegt werden. Die Mitgliedsbetriebe benötigen für Investitionen dringend Klarheit über die zukünftigen technischen Anforderungen an die Kassen» (Foto: pixabay.com).
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