Dienstag, 16. Juli 2024
20180412-WURST

Gepanschte Wurst erhält DLG-Medaille in Silber

Berlin. (fw / eb) Mitarbeitende des ZDF-Politmagazins «Frontal 21» haben eine spezielle Wurst herstellen lassen: aus neun Prozent Fleisch, 27 Prozent Wasser und 46 Prozent Separatorenfleisch, also Fleischresten, die eigentlich gekennzeichnet werden müssen, weil der Gesetzgeber sie nicht als Fleisch gelten lässt. Die Deutsche Landwirtschafts- Gesellschaft (DLG) hat dieses Machwerk allerdings mit einer DLG-Medaille in Silber geehrt.

Natürlich sei es grundsätzlich sinnvoll und richtig , alle Teile vom Tier für die Herstellung von Nahrungsmitteln zu verwenden – auch Separatorenfleisch, also maschinell vom Knochen abgelöste Fleischreste, kommentiert Foodwatch den Vorgang. Doch nur dann, wenn bei dessen Verarbeitung hohe Hygienestandards eingehalten werden, denn Separatorenfleisch ist besonders anfällig für Verunreinigungen. Und wenn für Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar ist, dass Separatorenfleisch als minderwertige Zutat enthalten ist – eine Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Frontal 21-Beitrag zeige, wie leicht sich die gesetzlichen Vorgaben umgehen ließen.

Die zuständigen Behörden müssten die Lieferketten nachverfolgen, um sicherzustellen, dass Separatorenfleisch hygienisch einwandfrei verarbeitet und ordnungsgemäß gekennzeichnet wird. Dass die von den Frontal-21-Machern gepanschte Wurst das silberne DLG-Siegel erhalten habe, werfe eine Reihe von Fragen an die DLG auf. Laut Foodwatch zeige die Prämierung auch, wie nichtssagend eine Würdigung sei, die sich die Industrie selbst verleiht.

Dem entgegen zu halten ist, dass die Wurst – erstens – nicht vollständig korrekt deklariert war. Auf die vollständige Kennzeichnung ist die DLG, wie andere Prüflabore auch, nach geltendem Recht jedoch angewiesen. Zweitens heißt es in der Reportage, dass «billiges Separatorenfleisch» im Labor gar nicht nachzuweisen geht. Es scheint, als seien hier alle oder fast alle Instanzen von den korrekten Herstellerangaben abhängig. Statt der DLG einen Vorwurf zu machen für ihre sensorischen Prüfungen, sollte der Gesetzgeber – drittens – lieber dafür Sorge tragen, dass der Verbleib eines jeden Kilogramms Separatorenfleisch dokumentiert wird. Denn erst eine lückenlose Rückverfolgbarkeit brächte wirksamen Verbraucherschutz. Viertens: Sagen Sie Ihren Kunden, dass sie weniger Fleisch essen sollen. Brot und Gebäck mit Lupinenschrot ist mindestens ebenso gut und belastet die Umwelt deutlich weniger (Foto: pixabay.com).