Luxemburg / LU. (eugh) Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO. Nur darauf basierende Entscheidungen über die Kreditwürdigkeit könnten demnach illegal sein. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Gutachten fest in der Rechtssache C-634/21 | Schufa Holding u.a. (Scoring) und in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 Schufa Holding u.a. (Restschuldbefreiung). Das Rechtsgutachten des Generalanwalts Priit Pikamäe von dieser Woche ist für den Gerichtshof nicht bindend. Die Aufgabe des Generalanwalts bestand darin, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die Rechtssache zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs treten jetzt in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Oft folgen die Urteile dabei den Empfehlungen aus den Gutachten. Weitere Einzelheiten sind im PDF-Download (138 KB) zu finden.
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