Luxemburg / LU. (eugh) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-55/18 fest, über die er in dieser Woche sein Urteil fällte. Dabei obliege es den einzelnen Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, besonders der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen. Weitere Details entnehmen Interessenten der nachfolgenden Mitteilung aus Luxemburg (Format PDF | 102 KB).
20190514-EUGH.WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- Insolvenzen pendeln sich im Juni auf Vor-Covid-Niveau ein
- BVE: Umsatzverlust und weniger Betriebe kennzeichnen das Jahr 2023
- Kartellrecht: Delivery Hero droht hohe Geldstrafe
- Hessen: Landtagsfraktionen verabschieden HLöG-Änderung
- Bayern: will Weihenstephan zu Exzellenzzentrum ausbauen
- «Digitaler Euro»: Modernisierung nicht immer willkommen
- EHI Institut: Täglich 100.000 unentdeckte Ladendiebstähle
- Casa della Piada: Fondo Italiano beteiligt sich an Bäckerei
- Geschwister Oetker: verzeichnen 2023 leichtes Umsatzplus
- Kartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen FritzBox-Hersteller
- Rohlik Gruppe: erhält Kapital zur Beschleunigung der Expansion
- Bundesbank: Das Zahlungsverhalten in Deutschland 2023
- Umfrage: Warum in drei von vier Büros noch gefaxt wird
- Rewe: weiht modernstes Logistikzentrum in Magdeburg ein
- ADAC Berechnung: HVO100 macht Autofahren kaum teurer
- ZV: Halbherzige Bürokratieentlastung bedroht die Betriebe
- «Academia»: Schwarz Digits wirbt für mehr Datensouveränität
- So arbeiten Sie mit den Marvin E-Rechnungen
- Amazon: investiert 10 Milliarden Euro in Deutschland
- Oetker-Gruppe: erzielt 2023 Wachstum in allen Geschäftsbereichen