Dienstag, 16. Juli 2024

EU verlängert Handelsvorteile für die Ukraine

Brüssel. (eu) Die Aussetzung aller Einfuhrzölle, Kontingente und Handelsschutzmaßnahmen auf ukrainische Ausfuhren in die Europäische Union («autonome Handelsmaßnahmen») wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Dieses starke Bekenntnis zur ungebrochenen Unterstützung der Ukraine trägt dazu bei, die schwierige Lage der Hersteller und der Exporteure in der Ukraine zu entschärfen, die durch die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands herbeigeführt wurde.

Die Europäische Kommission wird am 15. September 2023 die außergewöhnlichen und befristeten Präventivmaßnahmen auslaufen lassen, die am 02. Mai 2023 im Rahmen der besonderen Schutzbestimmungen gemäß der Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen für die Importe von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen aus der Ukraine erlassen wurden. Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen wird weiter eingeschränkt und betrifft bei den vier betroffenen Erzeugnissen nur mehr sechs anstatt 17 Zolltarifpositionen. Diese befristeten und gezielten Maßnahmen wurden aufgrund logistischer Engpässe, zu denen es bei diesen Erzeugnissen in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei gekommen ist, unter der Bedingung erlassen, dass die Mitgliedstaaten keine restriktiven Maßnahmen aufrechterhalten. Durch die Rücknahme dieser Maßnahmen wird es möglich sein, die Solidaritätskorridore erheblich zu verbessern und den Herausforderungen zu begegnen, die es zu bewältigen gilt, wenn die diesjährige Getreideernte aus der Ukraine verbracht werden soll.

Diese Maßnahmen sind aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, die auf schwerwiegende logistische Engpässe und begrenzte Kapazitäten für die Lagerung von Getreide vor Beginn der Erntezeit in fünf Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, für einen begrenzten Zeitraum weiterhin erforderlich. Vereinbarungsgemäß wurde eine Gemeinsame Koordinierungsplattform eingerichtet, um die Bemühungen der Kommission, Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens und der Slowakei sowie der Ukraine zur Verbesserung des Handelsverkehrs zwischen der Union und der Ukraine und des Transits entlang der Korridore für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu koordinieren. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis ist bei diesem Prozess politisch federführend. Eine erste Sitzung dieser Koordinierungsplattform fand am 02. Juni auf fachlicher Ebene statt.

Die Optimierung der Solidaritätskorridore wird daher von dieser Plattform für Exporterleichterungen überwacht.

Wird der Transit ukrainischer Waren durch unnötig belastende Anforderungen in einem oder mehreren der fünf Mitgliedstaaten behindert, so wird die Kommission erneut prüfen, ob die sachlichen Voraussetzungen für die Einführung dieser Präventivmaßnahmen noch gegeben sind.

Diese außergewöhnlichen und befristeten Maßnahmen stehen voll und ganz im Einklang mit dem starken Bekenntnis der EU, die Ukraine zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie auch künftig in der Lage ist, ihr Getreide zu exportieren, das – in Anbetracht der mit der grundlosen Aggression Russlands gegen die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung einhergehenden Herausforderungen – für die Welternährung und weiterhin niedrige Lebensmittelpreise von zentraler Bedeutung ist.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel:«Seit Beginn des groß angelegten russischen Angriffskriegs vor einem Jahr hat es für die EU oberste Priorität, die ukrainische Wirtschaft am Laufen zu halten. Dass wir die Handelsliberalisierung um ein weiteres Jahr verlängert haben, ist ein Beweis für unsere rückhaltlose Unterstützung. Sie ermöglicht es der Ukraine, ihre Position im Handel mit der übrigen Welt aufrechtzuerhalten und zugleich ihre Handelsbeziehungen mit der EU zu vertiefen. Außerdem lassen wir unsere vorübergehenden Präventivmaßnahmen für Importe von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen aus der Ukraine auslaufen, und wir haben eine Koordinierungsplattform eingerichtet, um die EU-Solidaritätskorridore erheblich zu verbessern und Handelsengpässe zu vermeiden. Die Europäische Kommission wird ohne zu zögern tätig werden, falls durch nationale Handelsverbote verhindert wird, dass ukrainische Agrarerzeugnisse in Länder gelangen, in denen sie benötigt werden»

Hintergrund

Die autonomen Handelsmaßnahmen zur Liberalisierung des Handels, die seit dem 04. Juni 2022 in Kraft sind, haben sich positiv auf die Handelsbeziehungen der Ukraine mit der EU ausgewirkt. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren haben die autonomen Handelsmaßnahmen dafür gesorgt, dass die Handelsströme aus der Ukraine in die EU im Jahr 2022 – trotz der kriegsbedingten Störungen und entgegen dem insgesamt stark rückläufigen Trend im Handel der Ukraine – weiter fließen.

Mit den autonomen Handelsmaßnahmen wird die Liberalisierung der Zölle im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone EU-Ukraine – einseitig und zeitlich begrenzt – erheblich erweitert. Dafür werden alle noch ausstehenden Zölle und Kontingente sowie die Antidumpingzölle und Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus der sich in einer Notlage befindenden Ukraine ausgesetzt.

Die außergewöhnlichen und befristeten Präventivmaßnahmen für Einfuhren einer begrenzten Anzahl von Erzeugnissen aus der Ukraine traten am 02. Mai 2023 in Kraft und sollten bis zum 05. Juni 2023 gelten.

Sie betreffen ausschließlich vier landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine, nämlich Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne. Was den Anwendungsbereich der außergewöhnlichen Maßnahmen betrifft, so wurde dieser gezielt eingeschränkt und erstreckt sich auch nicht auf Samen zur Aussaat. Während dieses Zeitraums können diese Erzeugnisse nach wie vor in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Die Erzeugnisse können auch in Zukunft im Rahmen eines gemeinsamen zollrechtlichen Versandverfahrens in oder durch diese fünf Mitgliedstaaten befördert oder in ein Land oder Gebiet außerhalb der EU verbracht werden (Foto: pixabay.com).