Berlin. (hde) Das in dieser Woche von der EU-Kommission vorgestellte Online-Vertragsrecht kann die Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarkts verbessern, schreibt der Handelsverband Deutschland (HDE).
Grundsätzlich unterstützt der HDE einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Online-Handel, weil die Kosten für die Rechtsberatung gesenkt und der Einstieg in den grenzüberschreitenden Handel erleichtert werden. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sieht aber auch Risiken: «Die Umsetzung der Kommissions-Pläne würde viele kleine und mittelständische Multichannel-Händler vor Probleme stellen, da sie in Zukunft für den stationären und den Online-Handel unterschiedliche Regelungen beachten müssten». Der Handel wünsche sich eine Harmonisierung des gesamten Kaufvertragsrechts in Europa. Auf diese Weise würden neue Wettbewerbsverzerrungen zwischen E-Commerce und stationärem Handel ausgeschlossen: «Wir brauchen für alle Vertriebskanäle soweit als möglich die gleichen Regeln ohne überzogene Verbraucherschutzvorschriften», fordert Genth.
Kritisch sei nämlich, dass die EU-Kommission die Frist für die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung von sechs Monaten auf zwei Jahre ausweiten wolle. Nach fast zwei Jahren sei es für einen Händler praktisch nur sehr schwer möglich nachzuweisen, dass ein Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden habe. Die geplante neue Frist zur Beweislastumkehr führe in der Praxis dazu, dass die Dauer der Gewährleistung vervierfacht werde. Eine vom HDE beauftragte repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt zudem, dass sich rund drei Viertel der befragten Verbraucher durch die geltenden Regelungen zum Gewährleistungsrecht gut geschützt fühlen.
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