Berlin. (bve) Auf Einladung des Bundeministeriums des Innern (BMI) tauschen sich Vertreter von Unternehmen und Verbänden der Ernährungsindustrie am 07. September in Berlin über die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes im Sektor Ernährung aus. Gemeinsam soll diskutiert werden, ob und wie das Gesetz die Ernährungsindustrie betreffen könnte, schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).
Das IT-Sicherheitsgesetz wurde am 12. Juni im Bundestag beschlossen und schreibt Betreibern «kritischer Infrastrukturen» ein Mindestniveau an IT-Sicherheit sowie eine Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen vor. Als «kritische Infrastrukturen» gelten Unternehmen, deren Ausfall durch IT-Sicherheitsvorfälle eine Gefährdung für das Gemeinwohl darstellen.
Der Gesetzgeber hat sieben Sektoren festgelegt, in denen die Existenz von «kritischen Infrastrukturen» zu prüfen ist: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Ernährung, Wasser sowie Finanz- und Versicherungswesen.
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