Berlin. (hde) Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) zusammenfassen mitteilt, müssen inländische Unternehmen keinen Steuerabzug für Ihre Onlinewerbung bei ausländischen Großkonzernen wie Google, Facebook, Instagram befürchten. Darauf einigten sich Bund und Länder.
«Das ist eine gute Nachricht», sagt der HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. «Eine Quellensteuerpflicht hätte die Unternehmen erheblich belastet, zum Teil rückwirkend.» Der bundesdeutsche Werbetreibende kann die Quellensteuer aufgrund vertraglicher Ausschlüsse in aller Regel nicht an die ausländischen Unternehmen weiterbelasten. In der Konsequenz hätte sich Onlinewerbung für die Einzelhändler massiv verteuert. Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat entsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt.
Nachtrag: Die Europäische Union kann sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht auf eine Digitalsteuer einigen. Erstaunlicherweise gehört Deutschland mit zu den größten Bremsern. Dessen ungeachtet suchten einige Steuerbehörden auf Länderebene einen Weg, an den großen Kuchen heranzukommen. Der Idee der Quellensteuerpflicht lag die Strategie zugrunde, dass man die inländischen Unternehmen zuverlässig besteuern kann. Ob es denen wiederum gelingen kann, die Steuer an die ausländischen Konzerne weiterzureichen, interessierte die Behörden auf Länderebene mal mehr, mal weniger (nicht).
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