Mittwoch, 14. August 2024

Entlastungspaket: für energieintensive Betriebe noch zu wenig

Berlin. (eb) Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss vom 23. Februar auf ein umfassendes Paket zur Entlastung der Bürger sowie Unternehmen geeinigt. Dazu zählt unter anderem die Unterstützung zur Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 01. Juli 2022 (siehe «Beschlossene Sache» hier am 09. März 2022), die Anhebung des Arbeitnehmerpausch-Betrags, des Grundfreibetrags, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und andere Maßnahmen.

Die in dieser Woche vorgestellten Maßnahmen und Absichtserklärungen sind in erster Linie ein Entlastungsschritt für Haushalte. Für energieintensive Betriebe, zu denen auch die Unternehmen der backenden Branchen zählen, ist das eindeutig zu wenig. Es gibt noch viel Handlungsbedarf. Vorausschauend deuten sich zinsgünstige Kredite für besonders betroffene Unternehmen an, die über das Beihilferecht die nötige Liquidität unbürokratisch zur Verfügung stellen sollen. Das nachfolgende Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 (PDF | 95 KB) – Stichpunkte zum Umgang mit den hohen Energiekosten – enthält kurz-, mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen wie folgt:

  1. Ausgangslage
  2. Diversifizierung der Energiequellen
  3. Wettbewerbs- und Ordnungsrahmen stärken
  4. Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern
  5. Bürgerinnen und Bürger entlasten
    • Energiepreispauschale
    • Familienzuschuss
    • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen
    • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
    • 9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV (Foto: pixabay.com)

Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten

20220323-BUND-ENTLASTUNGSPAKET.