Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann Filialen durch Edeka untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung der Kartellwächter zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein- Westfalen geführt. Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann wären die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und aufgrund der Beseitigung einer bedeutenden Wettbewerbskraft für die verbliebenen Wettbewerber zukünftig entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden. Die vollständige Begründung gibt es auf dem Server des Bundeskartellamts zum Nachlesen. Auch im Bereich der Beschaffung hätte das Vorhaben wettbewerbliche Probleme verursacht. Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bei der Beschaffung besonders von Markenartikeln ohnehin schon große Verhandlungsmacht der Spitzengruppe bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern wäre weiter gestiegen. Zur Erinnerung: Im Oktober hatte sich die Unternehmensgruppe Tengelmann entschlossen, ihre Supermarkttochter Kaiser’s Tengelmann (451 Filialen, 15.958 Mitarbeitende, 1,8 Milliarden Euro Netto-Umsatz) zum 30. Juni 2015 an den Edeka-Verbund abzugeben (siehe WebBaecker 41/2014). Die nach der Abmahnung des Vorhabens (siehe WebBaecker 08/2015) von den Beteiligten vorgelegten Kompromissvorschläge waren nach Auffassung der Kartellwächter nicht geeignet, die vom Bundeskartellamt festgestellten wettbewerblichen Probleme auf den betroffenen Märkten zu lösen.
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