Barsinghausen. (db) «Dass VerbraucherInnen mit der Kennzeichnung loser Backwaren unzufrieden sind, kann ich gut verstehen». Das sagte spontan André Heuck, Bäckermeister und Vorstand des unabhängigen Berufsverbands Die Freien Bäcker e.V. beim Lesen der aktuellen Forderung des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) nach einer klareren Kennzeichnung von losen Backwaren. Der Bäckermeister mit internationaler Berufserfahrung, der eine eigene Handwerksbäckerei in Bobingen und Augsburg betreibt, tritt, ebenso wie seine Berufskollegen und Kolleginnen des Verbands, für eine Volldeklaration ein.
«Kunden und Kundinnen sollen jederzeit die Möglichkeit haben, sich in vollem Umfang über die einzelnen Zutaten sowie mögliche Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe zu informieren. Egal ob ein Lebensmittel verpackt oder unverpackt ist», sagt Bäckermeister Heuck zum Ergebnis der solide recherchierten Umfrage von «Lebensmittelklarheit». Das Ergebnis wurde am 16. Januar unter dem Titel «Brot und Brötchen klarer kennzeichnen» in Berlin vorgestellt.
Die Freien Bäcker e.V. haben schon 2015 die Volldeklaration in ihre «Grundregeln für die handwerkliche Herstellung von Brot und Backwaren» aufgenommen. Betriebe, die nach den Regeln des Verbands arbeiten und sich zertifizieren lassen, sind zu einer voll umfänglichen Deklaration verpflichtet. In Berlin ist zum Beispiel die Bäckerei Beumer + Lutum zertifiziert und Kundinnen und Kunden können jederzeit die vollständige Liste aller Zutaten einsehen.
Darüber hinaus fordern die Freien Bäcker, dass der Zusatz «exogener Enzymen» – ob über das Mehl oder die Zugabe von Backmitteln eingebracht – deklariert werden muss. «Wenn es um die Erwartung der Verbraucher, gerade auch in Bezug auf gesund klingende Namen bei Brot und Backwaren geht, sollten auch exogene Enzyme deklariert werden», fordert Anke Kähler, Vorstand der Organisation und Bäckermeisterin. «Diese Alleskönner einer industrialisierten Form der Produktionstechnologie – deren gesundheitliche Unbedenklichkeit aus unserer Sicht wissenschaftlich nicht hinreichend belegt ist, die zum Teil noch im Endprodukt nachweisbar sind und die sensorischen Merkmale von Lebensmitteln verändern, ohne dass Verbraucher/innen darüber informiert werden – gehören auf die Zutatenliste.» Bei der Herstellung von Brot, Gebäck und Feinen Backwaren sind exogene Enzyme nach den «Grundregeln für die handwerkliche Herstellung» des Vereins, aus den genannten Gründen nicht erlaubt.
Zur Unterstützung der Betriebe, die aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit der Umsetzung einer Volldeklaration haben, könnte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zum Beispiel eine praxisnahe Software entwickeln lassen und seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen. Das sollte in Zeiten von Digitalisierung und KI umsetzbar sein und wäre nach Meinung der Freien Bäcker hilfreicher, als die Interessen der Verbraucher/innen weiter zu ignorieren (Foto: pixabay.com).
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